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Die Prüfungsgebiete des Steuerberaterexamens

Die zielgerichtete Vorbereitung auf die Prüfungen im Steuerberaterexamen ist wichtig. Am besten ist, wenn Kandidaten abschätzen können, was auf sie zukommt: die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung.

Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung legt das Steuerberatungsgesetz fest. (Bild: boing/ Photocase)
Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung legt das Steuerberatungsgesetz fest. (Bild: boing/ Photocase)

Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung legt das Steuerberatungsgesetz (StBerG) fest. Know-how in folgenden Bereichen ist oder kann Gegenstand des Examens sein:

  • Steuerliches Verfahrensrecht (AO und FGO) sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
  • Handelsrecht und Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts sowie des Rechts der Europäischen Gemeinschaft
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft
  • Berufsrecht.

Nicht alle Gebiete müssen aber Gegenstand des Examens sein.

Steuerberaterexamen: Themen der schriftlichen Prüfung

In den drei Klausuren an drei aufeinanderfolgenden Werktagen (nach § 37 Absatz 3 StBerG) wird auf jeden Fall das Fachwissen der Prüflinge zu folgenden Bereichen abgefragt:

  • Steuerliches Verfahrensrecht (Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer, Steuerordnungswidrigkeitenrecht, Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer, Grundsteuer – AO (Abgabenordnung), FGO (Finanzgerichtsordnung)
  • Ertragssteuerrecht (Steuern von Einkommen und Ertrag
  • Bilanzsteuerrecht (Buchführung und Bilanzwesen)

Bis zu sechs Stunden pro Klausur haben die Kandidaten Zeit, die komplexen Sachverhalte zu bearbeiten und Lösungen zu formulieren. 100 Punkte können pro Klausur erreicht werden.
Frühere Klausuren und Aufgaben der Steuerberaterprüfung können im Internet bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern NRW steuerberaterpruefung-nrw.de heruntergeladen werden. Sie werden auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht. So erhalten Prüflinge einen Eindruck davon, was sie im Examen erwartet.

Weiterlesen: Was sind die Inhalte der mündlichen Prüfung?

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