Perfekte Bewerbungsunterlagen – Step 2: Lebenslauf
Der Lebenslauf ist der wichtigste Bestandteil der Bewerbungsunterlagen und sollte deshalb die wesentlichen Qualifikationen eines Bewerbers hervorheben.

- Der Lebenslauf sollte immer individuell auf die Stelle zugeschnitten sein. (Bild: Bart Sadowski/iStockphoto)
Ein einseitiges persönliches Anschreiben und ein zweiseitiger Lebenslauf sind nach wie vor die Standards für eine übersichtliche Bewerbung. Dem Lebenslauf entnimmt das Unternehmen die wichtigsten Stationen und Fachkompetenzen des Bewerbers. Entsprechend strukturiert sollte er ausfallen und einen roten Faden enthalten. Das heißt, er sollte die bisherigen Erfahrungen in chronologischer Reihenfolge, komprimiert und lückenlos wiedergeben. Wichtig ist der Bezug zum ausgeschriebenen Job im Handel oder in der Konsumgüterindustrie.
Auch Übergangsphasen zwischen einzelnen Stationen – etwa ein Auslandsaufenthalt – sollten aus dem Lebenslauf hervorgehen. Zumindest sollte der Bewerber im Vorstellungsgespräch auf Fragen nach Lücken im Lebenslauf vorbereitet sein. Kein Grund zur Sorge, gerade vor dem Einstieg ins Berufsleben haben die meisten Personaler hierfür Verständnis.
Sinnvoll einteilen
Seinen Lebenslauf teilt der Bewerber in sinnvolle Rubriken ein. Dort führt er die einzelnen Stationen in absteigender Reihenfolge auf. Das Aktuellste steht also oben, das entspricht auch den Interessen des Arbeitgebers.
Mögliche Rubriken sind:
• persönliche Daten
• ggf. Berufserfahrung
• Ausbildung (Studium, Berufsausbildung, Schulabschluss mit Note)
• praktische Erfahrungen (Praktika, studentische Nebenjobs, ...)
• Auslandsaufenthalte
• Sprachkenntnisse
• EDV-Kenntnisse
• weitere Fähigkeiten und Interessen
Mehr als nur Daten
Ein Lebenslauf ist mehr als eine Datensammlung. Das Unternehmen möchte herausfinden, ob der Bewerber auf einer bestimmten Position einsetzbar ist. Hilfreich ist, bei den praktischen Erfahrungen in zwei bis drei Zeilen zu formulieren, worum es bei den Projekten ging. Das sollte in einer Form geschehen, die auch ein fachfremder Personaler versteht.
Arbeitgeber in Deutschland wollen auf dem Lebenslauf weiter ein Bewerbungsfoto sehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat daran nichts geändert. Für einen Marketing-Trainee gelten dabei zwar weniger strenge Kriterien als für einen Finanzberater, dennoch wählt man für das Outfit besser eine seriöse Variante. Der Fotograf sollte sich auf Bewerbungsfotos spezialisiert haben – und auf keinen Fall ein Automat in einer muffigen U-Bahn-Haltestelle sein.
Datum: 04/11
Autor: Heinz Peter Krieger
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