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Gehaltsgespräch: Nicht unter Wert verkaufen

Über kurz oder lang stellt sie sich jedem Bewerber – die Frage nach dem Gehalt. Doch wie gehen Jura-Absolventen damit um, und welche Unterschiede sollten sie bei der Bewerbung in Kanzleien oder der freien Wirtschaft beachten?

Wer aktuell gezahlte Gehälter kennt, punktet (Bild: Anthony Leopold / Fotolia)
Wer aktuell gezahlte Gehälter kennt, punktet (Bild: Anthony Leopold / Fotolia)

Wer sich zu billig verkauft, hat meist schlechte Karten“, sagt Juristen-Coach Carmen Schön. Deswegen gilt: Im Bewerbungsgespräch sollten Nachwuchsjuristen nicht nur mit Fachwissen und guten Kenntnissen über den Arbeitgeber glänzen, sondern sich vorab auch Gedanken über ihr künftiges Gehalt machen. Denn: Wer gut gewappnet ist, verhandelt besser.

Hohe Gehälter bei Top-Kanzleien

Ein Sonderfall ist aber die Großkanzlei. Denn hier gelten eigene Regeln: Bei den Top-Kanzleien sind die Einstiegsgehälter meist sehr hoch angesetzt. Denn trotz der aktuell wirtschaftlich eher schlechten Lage, sind Nachwuchstalente hier immer noch heiß begehrt. Spätestens, wenn die Wirtschaft wieder anzieht, brauchen die Kanzleien gut ausgebildete Leute, die sie sich jetzt schon sichern wollen. Entsprechend hoch sind auch die Spitzengehälter für High Potentials: Sie liegen bei rund 100 000 Euro und knapp darunter. In diesem Radius bewegen sich die meisten Großkanzleien. Dadurch, dass die Einstiegsgehälter in den Top-Kanzleien grundsätzlich eher hoch ausfallen, bietet sich nur wenig Verhandlungsspielraum, sagen Experten.

Entspannt ins Gehaltsgespräch

Wer allerdings einen LL.M. oder einen Doktortitel mitbringt, kann mit diesem Titel manchmal zusätzlich punkten. Damit könnten je nach Kanzlei noch zwischen 10 000 und 20 000 Euro mehr drin sein. Pokern ist dennoch meist nicht angesagt. Vielmehr kommt es darauf an, dass Bewerber sich vor dem Gespräch über die üblichen Gehaltszahlungen der betreffenden Kanzlei schlau machen und damit auch schon eine eigene Vorauswahl treffen. Denn wer sich hier bewirbt, sollte selbst wissen, was er wert ist. Die Einstiegsgehälter in Großkanzleien sind in der Regel sehr transparent. Sie werden regelmäßig in Übersichtslisten oder Rankings veröffentlicht und sind daher leicht zugänglich. Bei Großkanzleien, die ihre Einstiegsgehälter nicht öffentlich machen, können Bewerber sich am Marktgeschehen orientieren und so abschätzen, wie hoch das Einstiegsgehalt ausfällt. Dann wissen sie von vornherein, worauf sie sich einlassen und können ganz entspannt in das Gespräch gehen.

In welcher Liga?

Im Gegensatz zur Großkanzlei unterscheiden sich die die Gehaltszahlungen in mittelständischen und kleineren Kanzleien oder Unternehmen je nach Arbeitgeber oder Branche wesentlich voneinander. In der freien Wirtschaft gibt es bei der Gehaltverhandlung meist die größten Spielräume. Doch auch hier gilt es, einiges zu beachten: Grundsätzlich sollte das Einstiegsgehalt nicht überbewertet, sondern eher als Ausgangspunkt für die Gehaltsentwicklung in den ersten Berufsjahren gesehen werden. Um sich aber auch nicht unter Wert zu verkaufen, setzt man sich vor dem Gehaltsgespräch am besten eingehend mit allen relevanten Daten und Argumenten auseinander, um die eigenen Gehaltsvorstellungen überzeugend vertreten zu können. Wer sich in Bezug auf sein künftiges Gehalt schlau machen möchte, sollte daher bestimmte Kriterien berücksichtigen: In welcher Stadt bewerbe ich mich? Wie groß ist das Unternehmen oder die Kanzlei, in der ich mich bewerben möchte? In welcher Branche bewerbe ich mich? Wie hoch ist die Mitarbeiterzahl meines Wunscharbeitgebers? Denn diese Faktoren können das Gehalt teilweise erheblich verändern. Vorab sollten Bewerber also genau klären, in welcher Liga sie sich befinden. Auch hier können Gehaltsstudien einzelner Branchen oder regionale Übersichten helfen.

Weiterlesen: Die besten Tipps zur Gehaltsverhandlung Nicht unter Wert - Teil zwei

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