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Die dritte Seite: In eigener Sache

Wer sich bewirbt, steht vor der schwierigen Aufgabe, all seine persönlichen Daten und Fakten übersichtlich und möglichst knapp zu schildern. 

In der Bewerbung sollten sich Juristen nur auf die wesentlichen Informationen zu ihrer Person beschränken und nicht ihre gesamte Lebensgeschichte erzählen. In den meisten Fällen kämpfen Personalchefs mit Stapeln von Bewerbungen und wollen sich zunächst einen kurzen Überblick über die Eignung eines Bewerbers verschaffen. Daher gilt: Lebenslauf und Anschreiben möglichst kurz halten, klar gliedern und nicht mit Informationen vollstopfen.

Infos ergänzen

Manchmal jedoch macht es durchaus Sinn, die knappen Infos zu ergänzen, um sich von anderen Mitbewerbern abzusetzen. Etwa, wenn man seine Motivation genauer darlegen oder seinen nicht immer geradlinigen Lebenslauf erläutern möchte. Oder wenn man schon Berufserfahrungen gesammelt hat, die zur ausgeschriebenen Stelle passen und die man näher erläutern möchte. Dann ist es angebracht, eine sogenannte dritte Seite anzulegen. Diese zusätzliche Seite ist immer häufiger in Bewerbungen zu finden. Die Idee dazu wird den Karriereberatern Hesse/Schrader zugeschrieben, ihre Wurzeln werden aber auch in den USA vermutet.

Persönliches Bild

Die Extra-Seite sollte das eigene Profil konkretisieren, spezielle Qualifikationen
und Soft Skills anhand von Beispielen hervorheben, ein ganz persönliches Bild vom Bewerber zeichnen und damit Sympathie beim Personaler wecken. Wer sich persönlich oder ehrenamtlich engagiert oder einen interessanten Auslandsaufenthalt mit Bezug zur angestrebten Tätigkeit vorweisen kann, hat hier die Nase vorn. Wer besonders motiviert ist und gerne darstellen möchte, wieso er der einzig Richtige für die ausgeschriebene Stelle ist, sollte einen konkreten Bezug zwischen seinem Werdegang und seinem Traumjob herstellen. Hier kann man etwa Praktika und Projekte in den Vordergrund stellen, die eine ähnliche Ausrichtung hatten.

Nicht langweilen

„Wem es gelingt, eine solche Seite nicht nur mit Allgemeinplätzen zu füllen, sondern tatsächlich das eigene Profil zu schärfen, der sollte diese Möglichkeit auf jeden Fall nutzen“, bestätigt Jörg- Christian Lorenz, Rechtsanwalt und Buchautor von „Karrierewege für Juristen“ und „Der erfolgreiche Berufseinstieg für Juristen“.
Denn dabei ist auch Vorsicht geboten. Wichtig ist, dass die dritte Seite nicht zu langatmig gestaltet ist, sonst stellt sich beim Adressaten schnell Langeweile ein und man erreicht anstelle von Neugier und Interesse den gegenteiligen Effekt. Außerdem ist die dritte Seite nur dann sinnvoll, wenn es wirklich wichtige Ergänzungen gibt. Wer Anschreiben und Lebenslauf zu sehr abspeckt, nur um noch eine dritte Seite voll zu bekommen, tut sich keinen Gefallen. Denn diese beiden Seiten werden immer noch zuerst gelesen. Sind sie schon nicht interessant genug, wird die dritte Seite wahrscheinlich gar nicht erst betrachtet. Auch Wiederholungen sollte man deswegen unbedingt vermeiden.

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Bewerbungsschreiben: Initiative zeigen!
Bewerben: Was ist erlaubt?
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Die dritte Seite
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Jura: Bewerben
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Meist wird die dritte Seite hinter dem Lebenslauf platziert und darf ruhig auffallen. Schon bei der Auswahl der Bewerbungsmappe sollte man darauf achten, dass die dritte Seite gut präsentiert werden kann. Und last but not least gilt für die dritte Seite natürlich auch: „Sind die Unterlagen ausgearbeitet, lohnt es sich, noch einmal den Rat anderer Personen einzuholen, die auf Rechtschreibung, Grammatik und Wortwahl achten“, empfiehlt Buchautor Lorenz. „Denn es wäre doch schade, wenn die mühevoll ausgearbeitete Extra-Seite gerade an diesen Kleinigkeiten scheitert“.

Autor: Rebekka Baus

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