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Frauen in Großkanzleien: Mit Recht erfolgreich

Auf Frauen können die Großkanzleien nicht mehr verzichten. Doch die Arbeitsstrukturen machen es ihnen nicht leicht, bis nach ganz oben zu kommen.

Der Anteil weiblicher Anwälte stieg in Deutschland von sechs auf knapp 30 Prozent. (Bild: Goodluz/ iStock)
Der Anteil weiblicher Anwälte stieg in Deutschland von sechs auf knapp 30 Prozent. (Bild: Goodluz/ iStock)

Frauen haben sich in der deutschen Justiz ihren Platz erobert. Sie ermitteln als Staatsanwältinnen bei schweren Verbrechen, verteidigen Wirtschaftsbosse oder stehen als Generalbundesanwältin an der obersten Dienststelle. Auch die deutschen Großkanzleien können auf den weiblichen Nachwuchs nicht verzichten.

„In den vergangenen Jahren hat sich viel getan“, sagt Barbara Mayer, geschäftsführende Partnerin bei Friedrich Graf von Westphalen. „Rund ein Drittel unserer Neueinstellungen sind Frauen.“ Das war nicht immer so. Vor drei Jahrzehnten etwa betrug der Anteil weiblicher Anwälte in Deutschland gerade einmal sechs Prozent. Mittlerweile ist jeder dritte Anwalt eine Frau.

Vor allem im öffentlichen Dienst sind heute Juristinnen zu finden. Woran liegt das? Laut einer Studie des Soldan Instituts schauen junge Anwältinnen bei der Jobwahl eher auf Kriterien wie Jobsicherheit, örtliche Nähe, strukturierte Arbeitsformen und Familienverträglichkeit. Ihren männlichen Kollegen dagegen sind Einkommen, Prestige und Karrierechancen wichtiger. Diese Einstellung spiegelt sich auch in den langfristigen Karrierezielen: Während jeder zweite Anwalt die Partnerschaft anstrebt, ist es bei den Frauen nur jede Fünfte.

Attraktive Alternative

Der öffentliche Dienst ist für viele Frauen eine attraktive Alternative. Und hier haben es auch schon einige an die Spitze geschafft: Monika Harms als Generalbundesanwältin und drei Richterinnen im ersten und zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Insgesamt sind mittlerweile ein Drittel aller Richter weiblich. In manchen Bezirken sogar die Hälfte, etwa in Düsseldorf.

Karriere in Teilzeit ist im öffentlichen Dienst genauso möglich wie Flexibilität bei der Planung der Termine. Das sieht in den Großkanzleien anders aus: „Im Arbeitsrecht oder eben dort, wo viel prozessiert wird, lassen sich eine Teilzeittätigkeit als Anwältin und auch eine Partnerschaft in Teilzeit organisieren“, so Barbara Mayer. Längere Fristen ermöglichen eine bessere Planbarkeit. Im Transaktionsgeschäft aber – und vor allem wenn das Ausland beteiligt ist – wird es schwieriger. Große Teams, Zeitdifferenzen und kurze Fristen erfordern vollen Einsatz. „Man muss einfach sehen, dass man bei dieser Arbeit ständig 150 Prozent geben muss. Und das ist anstrengend“, stellt Barbara Mayer fest. Dazu seien nicht alle bereit. „Das betrifft Frauen aber genauso wie Männer.“

Eine Grundsatzentscheidung

Die Vorzüge des öffentlichen Dienstes – vor allem das Amt einer Richterin – sprachen zunächst auch Regina Engelstädter, Partnerin im Bereich M&A/ Gesellschaftsrecht bei Baker & McKenzie, an. „Wenn man sich für Familie entscheidet, bietet der öffentliche Dienst schon Vorteile“, meint die Mutter zweier Kinder. „Aber letztlich ist es eine Grundsatzentscheidung. Die Arbeit in einer Großkanzlei ist mit dem Amt einer Richterin nicht vergleichbar.“ Weiterlesen: Müssen Frauen mit Vorbehalten rechnen?

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