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Fallstudie: Arbeitsplätze erhalten

Distressed M&A-Transaktionen - also der Kauf von Unternehmen in der Krise oder in einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren - gewinnen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage an Bedeutung.

Über den Autor: Alexander Strigin

In unserem Fall wollte der Mandant den Großteil eines Industrieunternehmens erwerben, das sich bereits in der Insolvenz befand. Das Unternehmen verfügte über mehrere Standorte in Deutschland und verschiedene ausländische Tochtergesellschaften. Der Erwerb sollte im Rahmen einer übertragenden Sanierung erfolgen. Das Unternehmen sollte als Gesamtheit seiner Vermögensgegenstände ohne Verbindlichkeiten an unseren Mandanten verkauft werden (sogenannter Asset Deal). Um für die Insolvenzmasse den größtmöglichen Kaufpreis zu erzielen, war der Verkaufsprozess vom Insolvenzverwalter als Bieterverfahren organisiert worden. Eine Investmentbank wurde eingeschaltet.

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Risiken berücksichtigen

(Bild: Wolfgang Filser/Fotolia)
(Bild: Wolfgang Filser/Fotolia)

Zunächst musste das Unternehmen finanziell analysiert und rechtlich überprüft werden. Eine solche Due Diligence ist beim Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenz besonders wichtig. Denn der Insolvenzverwalter akzeptiert den bei Unternehmens- transaktionen sonst üblichen Katalog von Gewährleistungen und Zusicherungen (Representations & Warranties) häufig nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen. Zudem muss man bei bloßen schuldrechtlichen Gewährleistungsforderungen gegen die Insolvenzmasse stets an eine mögliche Masse- unzulänglichkeit denken. Das bedeutet, dass bestehende Risiken stärker als sonst bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt werden müssen. Der Käufer sollte zudem etwa durch Treuhandkonten abgesichert werden.

Im Team prüfen

Entsprechend wurde ein Team von Anwälten gebildet, um die zur Verfügung gestellten Dokumente innerhalb kürzester Zeit für den Mandanten zu prüfen. Dieses Team setzte sich aus deutschen und Anwälten aus den Ländern zusammen, in denen das Unternehmen Tochtergesellschaften unterhielt, außerdem stammten die Anwälte aus verschiedenen Rechtsbereichen – etwa Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Informationstechnologie (IP/IT). Die Prüfung fand nicht vor Ort beim Unternehmen statt, sondern in einem elektronischen Datenraum am Computer im eigenen Büro. Das ist auch bei Transaktionen in der Insolvenz mittlerweile nicht unüblich. Zeitgleich mit der Due Diligence und den Vertragsverhandlungen mit dem Insolvenzverwalter bemühte sich der Mandant darum, dass die Vertragspartner der Übernahme wesentlicher Verträge des Unternehmens zustimmten. Das war erforderlich, weil bei einem Asset Deal jeder einzelne Vertrag, der an den Erwerber verkauft wird, übernommen wird. In der Insolvenz ist das Aushandeln geänderter Vertragsbedingungen oft besonders wichtig.

Jobs gerettet

Schließlich ging es vor allem darum, den eigentlichen Unternehmenskaufvertrag zu verhandeln. Neben der Gewährleistung bestehen im Insolvenzfall häufig Besonderheiten aus arbeitsrechtlicher Sicht. Zudem muss der Vertrag so gestaltet werden, dass der Insolvenzverwalter nicht übernommene Unternehmensteile fort -
führen kann. Die Verhandlungen gestalteten sich in Anbetracht des bestehenden Zeitdrucks oft nicht einfach. Dennoch kam es, nicht zuletzt auch aufgrund des persönlichen Einsatzes der Beteiligten auf beiden Seiten, zu einem erfolgreichen Abschluss der Transaktion. Mehrere hundert Arbeitsplätze konnten so auch an den deutschen Standorten erhalten werden.

Fallstudien

Internationales Arbeitsrecht
Haftung reduzieren
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Gewerblicher Rechtsschutz
Insolvenz und Restrukturierung
Arbeitsplätze erhalten

Über den Autor

Alexander Strigin, Jahrgang 1976, ist Associate bei JONES DAY und berät primär bei Unternehmensrestrukturierungen und im Bereich Distressed M&A. Er studierte Rechtswissenschaften in Berlin.

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