Fallstudie: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Streit nach einem Unternehmenskauf kennt Dr. Ralf Hafner aus seinem Berufsalltag als Rechtsanwalt für internationale Schiedsgerichtsbarkeit. So berichtet er von den Höhepunkten eines konkreten Schiedsverfahrens, das erst nach über drei Jahren endete.

- (Bild: Gina Sanders/Fotolia)
Unsere Mandantin, ein großes amerikanischen Unternehmen, hatte in einem geschlossenen Auktionsverfahren im Wege eines Anteilskaufvertrags ein deutsches Unternehmen für mehrere hundert Millionen Euro erworben. Den größten Umsatz und Gewinn machte das Zielunternehmen in den USA. Bereits kurz nach Unternehmensübergang brachen dort die Umsatzzahlen dramatisch ein. Als die Verhandlungen der Mandantin mit der Verkäuferin über Schadensersatz wegen unzureichender und/oder falscher Informationen im Verkaufsprozess scheiterten, leitete sie das im Kaufvertrag vorgesehene Schiedsverfahren ein.
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Schiedsklage vorbereiten
Bereits im Vorfeld des Schiedsverfahrens galt es, die richtigen Weichen zu stellen: Einerseits musste die Schiedsklage vorbereitet und andererseits der von der Mandantin zu benennende Schiedsrichter ausgewählt werden. Zur Vorbereitung der Schiedsklage mussten wir neben der rechtlichen Analyse vor allem Sachverhaltsaufklärung betreiben, d.h. die Einzelheiten des Umsatzeinbruchs erforschen und Beweise dafür finden, dass für die Verkäuferin dies voraussehbar war, aber verschwiegen oder die mitgeteilten Umsatzprognosen bewusst zu hoch angesetzt wurden. Dies geschah in Form von Aktenstudium und Befragungen von Mitarbeitern.
Schiedsrichter benennen
Gleichzeitig mussten wir einen geeigneten Schiedsrichter benennen. Neben der fachlichen Qualifikation war insbesondere zu beachten, wie sich der potenzielle Schiedsrichter bisher öffentlich zu Streitfragen des Falles und zu Übernahmen deutscher durch amerikanische Unternehmen geäußert hatte. Nachdem das Schiedsgericht sich konstituiert hatte, tauschten die Schiedsparteien über mehr als zwei Jahre mehrere, teilweise mehr als 100-seitige Schriftsätze in Englisch aus. Es fanden zwei mündliche Verhandlungen statt, in denen das Schiedsgericht mit den Parteien hauptsächlich Rechtsfragen erörterte. Nebenbei gab es immer wieder schwierige Fragen rechtlicher und tatsächlicher Art zu klären, wie zum Beispiel über die Pflicht, bestimmte Unterlagen vorzulegen, den Minderwert des Zielunternehmens oder Möglichkeiten der Vernehmung von Zeugen in den USA durch ein Schiedsgericht.
Schiedsverfahren über drei Jahre
Den Höhepunkt des Schiedsverfahrens bildete dann die zweitägige mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme. In mehr als 20 Stunden befragten das Schiedsgericht und die Schiedsparteien fünf Zeugen über die Vorkommnisse im Rahmen des Unternehmenskaufs. Der Befragung ging eine akribische Vorbereitung und ein dreitägiges so genanntes „witness coaching“ voraus. Das heißt, wir stellten alle Aussagen, für die die Zeugen als Beweismittel benannt wurden, zusammen, simulierten mit den von uns benannten Zeugen die mündliche Verhandlung und stellten Fragen, wie sie dann auch im Schiedsverfahren gestellt wurden. Am Ende hatte sich die lange Vorbereitung gelohnt: Nach der Beweisaufnahme nahmen die Schiedsparteien Vergleichsverhandlungen auf. Das Schiedsverfahren endete nach über drei Jahren mit einem Vergleich, in dem sich die Verkäuferin zu Schadensersatzzahlungen an unsere Mandantin verpflichtete.
Teamarbeit gefragt
Während der Verfahrensdauer leitete und betreute ein sehr erfahrener Senior Partner das Team. Ein Senior Associate und ich als Junior Associate bildeten den Kern des Teams, das bei Bedarf von internen und externen Experten, z.B. zu Fragen der Unternehmensbewertung, unterstützt wurde. Arbeitsteilung und Teamarbeit waren bei der Fülle des Sachverhalts und der Rechtsfragen unerlässlich. Neben Teamfähigkeit bedarf es der Beherrschung der jeweiligen Sprache des Verfahrens, in unserem Falle Englisch, um zum Erfolg zu kommen. Bringt man diese Voraussetzungen mit, bietet sich ein hoch interessantes, internationales Betätigungsfeld mit Mandantenkontakt.
Über den Autor
Dr. Ralf Hafner, 31, studierte an der Universität Freiburg und absolvierte sein Referendariat in Freiburg, Speyer und Oslo. Er ist seit 2004 Rechtsanwalt bei Lovells im Fachbereich Gesellschaftsrecht (Litigation/Arbitration).




