Fallstudie: Internationales Arbeitsrecht
Von Dr. Utz Andelewski
Arbeitsrecht ist grundsätzlich nationales Recht. Dennoch wird die Arbeit eines Arbeitsrechtlers, der im Bereich Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen tätig ist, häufig von internationalen Sachverhalten bestimmt.

- Arbeitrechtler haben viele Gemeinsamkeiten mit Pokerspielern. (Bild: Niggl / Photocase)
Typische Mandate beginnen mit dem Erwerb eines (deutschen) Unternehmens durch einen (internationalen) Investor. Käufer können in drei Gruppen unterteilt werden: Investoren, die das Unternehmen fortführen wollen, weil sie an die Geschäftsidee glauben; Investoren, die das Unternehmen in eine vorhandene Konzernstruktur eingliedern und so Synergieeffekte nutzen wollen und Investoren, die das Unternehmen unter strategischen Gesichtspunkten gekauft haben, um es später gewinnbringend weiterzuveräußern.
Alle beabsichtigen jedoch, die Rentabilität des Unternehmens zu steigern. Ein wichtiger Baustein sind hier die Arbeitskosten. Sie zu optimieren ist Aufgabe von Arbeitsrechtlern, die im Bereich Restrukturierung und Sanierung tätig sind.
Mosaiksteinchen suchen, die die Kosten optimieren
Die Aufgabe eines Rechtsanwalts beginnt zunächst damit, von den vielen Mosaiksteinchen, die eine Kostenoptimierung bewirken – etwa Einführung flexibler Arbeitszeiten, Wechsel der Tarifverträge, Betriebsübergang, Outsourcing, direkte Personalabbaumaßnahmen – die passenden auszuwählen. Zusammen mit dem Unternehmen oder dessen betriebswirtschaftlichen Beratern muss er dann sowohl die Einsparpotenziale als auch die entstehenden Kosten ermitteln. Viele dieser Maßnahmen sind mitbestimmungspflichtig und können nur mit Beteiligung und Zustimmung des Betriebsrates oder einer Gewerkschaft umgesetzt werden.
Verhandlungen führen
In der zweiten Phase müssen deshalb Gespräche und Verhandlungen mit den Betriebsräten oder den Gewerkschaften geführt werden. Oft haben diese Verhandlungen viel mit einem Schach oder Pokerspiel gemein. Da der Unternehmer das gesetzte Ziel häufig auf mehreren Wegen erreichen kann, werden meist mehrere Handlungsmöglichkeiten vorgestellt. Gelegentlich werden auch falsche Fährten gelegt. Die mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft diskutierten Lösungsmöglichkeiten zur Kostenoptimierung müssen stets betriebswirtschaftlich bewertet werden.
Eine relativ hohe Einmalzahlung, die für eine sofortige Absenkung der Tarifentgelte gewährt wird, kann für Unternehmer, Gewerkschaft und Betriebsrat eine gute Alternative darstellen. Vor allem dann, wenn dadurch die Produktion sofort in die Gewinnzone gebracht wird und die Kosten der Einmalzahlung geringer sind, als die Kosten für die Schließung eines Betriebes.
Ergebnis umsetzen und bessere Arbeitsbedingungen erreichen
Phase zwei endet im besten Fall mit einer Einigung auf bestimmte Maßnahmen. So können sich die Parteien etwa auf den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen, Sozialplänen oder Tarifverträgen verständigen. Anschließend muss das Verhandlungsergebnis umgesetzt werden. Die Folge können einzelvertragliche Änderungen von Arbeitsbedingungen sein, aber auch betriebsbedingte Kündigungen und die Begleitung der daraus resultierenden Kündigungsschutzprozesse. Auch die beratenden Rechtsanwälte sind froh, wenn es durch Kostenoptimierung gelungen ist, ein Unternehmen dauerhaft in die Gewinnzone zu führen und so Arbeitsplätze zu sichern.
Über den Autor
Dr. Utz Andelewski, Jahrgang 1972, ist Partner bei Salans LL.P. und berät Unternehmen bei Restrukturierungen und Sanierungen. Er ist zudem einer der führenden Experten auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts.






