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Wie sollte die Wahlstation ausgesucht werden?

Simon Schmitt ist Senior Consultant bei Hemmer Consulting und berichtet über die Vorteile der Wahlstation.

(Bild: Hemmer Consulting)

Der wesentliche Vorteil der Wahlstation liegt in der recht freien Gestaltung von Art und dem Ort der Tätigkeit. Als Rechtsreferendar hat man zum Abschluss seiner Ausbildung nochmals die Chance, den individuellen Interessenschwerpunkt herauszuarbeiten. Gerade unter Berücksichtigung des immer näher rückenden Berufseinstiegs kann dieses Vorgehen sinnvoll sein. Im Idealfall wird die Wahlstation als vorgezogene Probezeit bei einem potenziellen Arbeitgeber genutzt, sodass ein fließender Übergang ins Arbeitsleben in einem bekannten Umfeld stattfinden kann.

Aber auch Lücken im Lebenslauf können im Rahmen der Wahlstation gefüllt werden. Möchte man etwa den fehlenden Einblick in eine internationale Großkanzlei oder in ein größeres Unternehmen nachholen, so ist die Wahlstation sehr gut dafür geeignet. Auch ein nicht vorhandener Auslandsaufenthalt in der bisherigen Ausbildung kann in dieser Station umgesetzt werden. Hier empfiehlt sich eine Verknüpfung mit der Anwaltsstation. Global agierende Kanzleien bieten diese Kombination regelmäßig an. Absolviert man seine Anwaltsstation am deutschen Standort einer internationalen Einheit, besteht häufig die Möglichkeit, seine Wahlstation in einem ausländischen Büro der Kanzlei zu verbringen. Dieser Wunsch sollte aber schon während der Bewerbungsphase geäußert werden. Im Optimalfall bekommt man neben der Zusage für die Anwaltsstation zeitgleich ein Angebot für eine spannende Wahlstation im Ausland.

Zur Person

Simon Schmitt, LL.M., Jahrgang 1976, ist Senior Consultant bei Hemmer Consulting. Er studierte Wirtschaftsrecht in Frankfurt a. M., Birmingham und Salzburg.

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