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Neue Herausforderungen für Wirtschaftsprüfer

Von Manfred Hamannt

Neue Gesetze, neue Rechnungslegungsstandards, neue Aufgaben -  neue Herausforderungen für Wirtschaftsprüfer. Worum es dabei geht, erläutert Manfred Hamannt vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW).

RA Manfred Hamannt (Bild: IDW)
RA Manfred Hamannt ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des IDW, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

International Financial Reporting Standards

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind auf dem Vormarsch – und sie betreffen längst nicht nur Global Player. Auch für den Mittelstand hat die Bedeutung der internationalen Rechnungslegung in den letzten Jahren ständig zugenommen. Bislang sind zwar nur kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zur Anwendung der IFRS im Konzernabschluss verpflichtet. Die Kräfte des Markts aber drängen auf eine transparentere Unternehmensberichterstattung. Auch der Mittelstand setzt sich daher zunehmend mit IFRS auseinander und prüft, welche Vor- und Nachteile eine Umstellung der Rechnungslegung haben könnte. Zahlreiche größere mittelständische Unternehmen haben sich bereits für eine freiwillige Anwendung der IFRS entschieden.

Umstellung der Rechnungslegung

Klar ist, dass die Regelungen des HGB und die IFRS sich auch wegen der abweichenden Grundkonzeption zum Teil erheblich unterscheiden. Die IFRS stehen allein im Dienst der Informationsfunktion. Demgegenüber sind die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des HGB stark vom Vorsichtsprinzip geprägt – aufgrund der Ausschüttungsbemessungsfunktion und des angestrebten Gläubigerschutzes durch Kapitalerhaltung.

Die IFRS-Einführung ist ein komplexer zeit- und kostenintensiver Prozess, der eine Vielzahl von Vorkehrungen im Unternehmen erfordert. Aufgrund der vielfältigen Beziehungen des externen Rechnungswesens zu anderen Bereichen wirkt sich die Umstellung der Rechnungslegung auf die IFRS letztlich auf das gesamte Unternehmen aus. Hinzu kommt, dass den IFRS ein vom HGB abweichendes Bilanzierungskonzept zugrunde liegt und der Umfang der nach den IFRS zu ermittelnden Informationen weit über die für eine HGB-Rechnungslegung erforderlichen Informationen hinausgeht.

Wirtschaftsprüfer erster Ansprechpartner

In vielen Fällen ist der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens erster Ansprechpartner, wenn es um die Entscheidung für oder gegen eine Anwendung der IFRS geht. Aufgrund seiner spezifischen Kenntnisse in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung kann er ein kompetenter Berater und – im Fall der Entscheidung für IFRS – ein wertvoller Begleiter des Umstellungsprozesses sein. Als Abschlussprüfer oder Berater kennt er das Unternehmen, seine Organisation und die Besonderheiten des Rechnungswesens. Er kann im Fall von Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrechten die Alternativen aufzeigen und dem Unternehmen erläutern, wie einzelne Sachverhalte im IFRS-Abschluss zutreffend zu behandeln sind.

Hat sich ein Unternehmen für die Umstellung entschieden, ist es notwendig, ein detailliertes IFRS-Know-how im gesamten Unternehmen aufzubauen. Für eine erfolgreiche Umstellung und insbesondere für eine nachhaltige IFRS-Bilanzierung ist es unerlässlich, dass das erforderliche Wissen nicht nur bei wenigen Personen aus der Abteilung „Rechnungswesen“ gebündelt vorhanden ist, sondern auch bei Mitarbeitern aus anderen Abteilungen, etwa der Controlling- oder IT-Abteilung.

Kompetenz der Wirtschaftsprüfer

Wegen der Komplexität des Umstellungsprozesses und der Neuartigkeit der IFRS-Gedankenwelt werden Firmen, die sich mit einer IFRS-Umstellung auseinandersetzen, regelmäßig auf die fachliche Kompetenz der Wirtschaftsprüfer zurückgreifen. Vor diesem Hintergrund entwickelt sich ein neues Betätigungsfeld, das den Beruf des Wirtschaftsprüfers für einen Absolventen noch attraktiver macht. Während des Studiums erfolgt eine erste Kontaktaufnahme mit IFRS, die in der praktischen Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer nach dem Studium regelmäßig vertieft wird. Damit wird der Grundstein für ein solides IFRS-Know-how gelegt, das auch zum Bestehen des WP-Examens nötig ist.

Da eine hohe fachliche Kompetenz des Wirtschaftsprüfers eine zwingende Voraussetzung ist, um die Erwartungen des Unternehmens im Rahmen des Umstellungsprozesses und bei der späteren Prüfung eines IFRS-Abschlusses erfüllen zu können, müssen sich die Wirtschaftsprüfer auch nach bestandenem Examen einer umfassenden und kontinuierlichen Fortbildung auf dem Gebiet der IFRS widmen.

Modernisierung des Bilanzrechts

Mittelständische Unternehmen, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen eine Umstellung entscheiden, haben künftig mit einem modernisierten Handelsgesetzbuch (HGB) eine überzeugende Alternative gegenüber der Rechnungslegung nach internationalen Regelungen. Denn der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz; BilMoG) zielt auf eine Steigerung der Aussagekraft der handelsrechtlichen Rechnungslegung.

Durch die Abschaffung nicht mehr als zeitgemäß angesehener Wahlrechte und der umgekehrten Maßgeblichkeit wird das modernisierte HGB an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den IFRS gewinnen. Die Fortentwicklung des HGB durch das BilMoG ist ein wichtiger Schritt zur Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung. Gleichwohl wird das modernisierte HGB einen deutlich niedrigeren Komplexitätsgrad als die IFRS aufweisen und seine Prinzipienorientierung weitgehend bewahren.

Neuausrichtung des HGB

Mit der Modernisierung des deutschen Bilanzrechts durch das BilMoG ist aber auch eine Umstellung für die Unternehmen verbunden, die sich an das gute alte HGB gewöhnt haben. Denn das BilMoG wird traditionelle Prinzipien der HGB-Rechnungslegung modifizieren. Beispielsweise sind künftig bestimmte, selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren. Ferner ist eine Bewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten zum ZeitwertZeitwert vorgesehen. Diese und eine Reihe weiterer BilMoG-Themen werden für viele Unternehmen eine Herausforderung sein. Dabei sollten die Konsequenzen der Neuausrichtung des HGB für die IT-Systeme und Prozesse in den Unternehmen rechtzeitig erfasst werden.

Bei der Bewältigung dieses Umstellungsprozesses auf das modernisierte HGB kann der Wirtschaftsprüfer den Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Er wird z.B. analysieren, welche Änderungen des BilMoG für das Unternehmen relevant sind und wie sich diese auswirken. Ferner wird der Wirtschaftsprüfer die notwendigen Betätigungsfelder zur Umstellung auf die Anforderungen des BilMoG identifizieren und daraus eine detaillierte Projektplanung ableiten.

In die Handelsbilanz

Das Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz, die geänderten Ansatz- und Bewertungskriterien und die Aufnahme von Zeitwerten in die Handelsbilanz werden die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen verändern und sich sowohl bei der internen als auch der externen Unternehmensberichterstattung auswirken. Bilanzieller und gegebenenfalls auch steuerlicher Anpassungsbedarf haben wiederum Konsequenzen für bestehende IT-Systeme. Diese müssen beispielsweise eine parallele Werteführung in Steuer- und Handelsbilanz gewährleisten. Darüber hinaus müssen die Systeme auch zur Durchführung der erforderlichen Zeitwertbewertungen geeignet sein und auch latente Steuern berücksichtigen. Aus dem bilanziellen und IT-technischen Anpassungsbedarf resultieren schließlich Auswirkungen auf die bestehenden Prozesse in der externen und internen Rechnungslegung des Unternehmens.

Wirtschaftsprüfer gut gerüstet

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen nehmen viele Unternehmen die Betreuung durch Wirtschaftprüfer in Anspruch. Als Prüfer der nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Abschlüsse hat sich der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer bereits frühzeitig mit den Änderungen des BilMoG befasst.

Wirtschaftsprüfer sind gut gerüstet, für die Fragen, die das neue HGB aufwirft, passende Antworten zu finden. Ob IFRS oder modernes HGB – gut ausgebildete Wirtschaftsprüfer sind den Herausforderungen der Rechnungslegung gewachsen und für Unternehmen ein verlässlicher Partner.

Über den Autor

RA Manfred Hamannt ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des IDW, Institut Der Wirtschaftsprüfer In Deutschland e.V.

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