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Expertentipp

Ist ein niedriger Stundenlohn wegen verspätetem Abschluss zulässig?

15.08.2011
10:14
Alter: 283 days

 

Wegen einer nicht bestandenen Prüfung verschiebt sich mein Abschluss. Jetzt bezahlt mir mein Arbeitgeber trotz besprochener Übernahme einen wesentlich geringeren Lohn, bis ich den Abschluss in der Tasche habe. Ist das zulässig?

Frage: Ich studiere Bauingenieurwesen und schreibe derzeit meine Diplomarbeit, die ich im Oktober abgebe. Von meinem Arbeitgeber, für den ich bereits seit Januar als Werksstudent tätig bin, habe ich die mündliche Zusage bekommen, dass ich im Unternehmen (Branche Facility Management) ab dem 1. November Vollzeit einsteigen kann.

Nun bin ich jedoch durch meine letzte Prüfung gefallen, die ich erst im Februar wiederholen kann. Mein Arbeitgeber hat mir zwar versichert, dass ich trotzdem bereits im November Vollzeit anfangen könne, allerdings zu meinem Werksstudenten-Stundenlohn (8,50 €/h). Ist dies in einem solchen Fall üblich oder könnte ich mehr Geld verlangen? Ich mache ab November die gleiche Arbeit, die ich auch mit Diplom-Abschluss gemacht hätte.

Katrin S.

 

Antwort: Leider schätze ich die Aussichten für die Durchsetzbarkeit eines höheren Gehalts nicht gut ein. Nur für den Fall, dass eine Vergütung nicht besprochen wurde, kann sich ein Arbeitnehmer auf einen „üblichen“ Lohn berufen. Hier hat Ihr Arbeitgeber aber klar formuliert, unter welchen Bedingungen er bereit ist, Sie zu beschäftigen, so dass ein Anspruch auf „üblichen“ Lohn nicht in Betracht kommt.

Auch ein Anspruch auf erhöhten Lohn unter dem Grundsatz einer Gleichbehandlung mit ggf. bereits tätigen anderen Personen sehe ich nicht, da der fehlende Studienabschluss ein wesentlicher Grund zur Ungleichbehandlung sein kann. Für einen Anspruch auf „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ müssen vielfältige Faktoren erfüllt sein.

Ich rate Ihnen, dass Sie nochmals das offene Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und hinterfragen, was ihn dazu bewegt, Ihnen weniger zu bezahlen. Möglicherweise hat er nur Sorge, dass Sie nach einer Lohnerhöhung die Motivation für Ihren Abschluss verlieren oder weniger leisten, weil Sie sich noch in die Prüfungen „reinhängen“ müssen. Wenn Sie seine Beweggründe hinterfragen, gelingt es Ihnen möglicherweise, Bedenken auszuräumen oder eine befürchtete Auswirkung wirtschaftlich zu teilen.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Guido-Friedrich Weiler

 

Kategorie: Gehalt, Lohn, Ingenieure, Jobsuche/Karriereplanung
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