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Expertentipp

Kann ich von einem unterschriebenen Praktikumsvertrag zurücktreten?

01.02.2012
09:35
Alter: 113 days

 

Kann ich, nachdem ich einen Praktikantenvertrag für eine Abschlussarbeit unterschrieben habe, von dem Vertrag wieder zurücktreten, weil ich noch ein besseres Angebot von einem anderen Unternehmen bekommen habe? Oder habe ich vielleicht sogar ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Praktikantenverträgen?

Frage: Ich habe eine Zusage für ein Praktikum mit Abschlussarbeit in einem Unternehmen A und bekomme in der nächsten Zeit den Vertrag zugeschickt. Da ich aber noch eine weitere bessere Stelle bei der Firma B in Aussicht habe, bei der ich frühestens in zwei Wochen eine Zusage bekomme, habe ich jetzt ein Problem. Um am Ende nicht ohne etwas dazustehen, möchte ich den Vertrag von dem Unternehmen A gerne unterschreiben. Viel lieber würde ich aber zur Firma B gehen (wie gesagt fällt die Entscheidung dort erst in zwei Wochen, die Chancen stehen aber auch sehr gut).

Kann man, nachdem man einen Praktikantenvertrag für eine Abschlussarbeit unterschrieben hat, von dem Vertrag wieder zurücktreten, weil man noch ein besseres Angebot von einem anderen Unternehmen bekommen hat? Oder hat man vielleicht sogar ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Praktikantenverträgen?

Manuela G.

 

Antwort: Ein Widerrufsrecht bei Praktikantenverträgen gibt es nicht. Es gibt die Möglichkeit, mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen (sogenannte Probezeit). Diese Möglichkeit muss aber, wie auch jede andere Möglichkeit einer Kündigung im Vertrag vorgesehen sein.

Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, dann müssen Sie sich auch an seinen Inhalt halten – dazu sind ja Verträge gerade gedacht.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Guido-Friedrich Weiler

 

 

Kategorie: Praktikum, Arbeitsvertrag, Kündigung
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