Expertentipp
Kann ich vor Arbeitsantritt kündigen, wenn ich ein attraktiveres Angebot bekommen habe?
Ich habe zum 1.1.2012 einen neuen Arbeitsvertrag bei einer Bank unterschrieben. Jetzt habe ich ein wesentlich lukrativeres Angebot bekommen. Kann ich noch bei der Bank kündigen und das andere Angebot annehmen?
Frage: Ich habe einen Vertrag mit einer Probezeit von 6 Monaten bei einer Befristung von 12 Monaten bei einer Bank unterschrieben. Nun bekam ich ein wesentlich lukrativeres Angebot von einer anderen Firma.
Kann ich kündigen und bei der anderen Firma anheuern? Vertragsbeginn bei der Bank ist der 01.01.2012.
Hendrik A.
Antwort: Wichtig ist, dass in Ihrem Vertrag eine Kündigung vor Dienstantritt nicht ausgeschlossen ist. Sollte die Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen sein, bleibt Ihnen nur eine Einigung mit der Bank (die wird Sie nicht zwingend für zwei Wochen anstellen wollen) oder notwendigenfalls die Kündigung am ersten Tag, mit der Folge, dass Sie dann zwei Wochen bei der Bank arbeiten müssten.
Sollte die Kündigung vor Dienstantritt nicht ausgeschlossen sein, können Sie die Kündigung bereits jetzt aussprechen. Dabei müssen Sie aber auch eine Frist von zwei Wochen ab Zugang einhalten, es sei denn, im Vertrag ist eine andere Probezeitkündigungsfrist vereinbart.
Unter den gesetzlichen Bedingungen müsste die Kündigung bei der Bank spätestens am 16.12.2011 eingehen, damit sie zum 30.12.2011 greift.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Guido-Friedrich Weiler
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