Expertentipp
Praktikum auf Rechnung?
Ist es rechtens, einem potenziellen Arbeitgeber anzubieten, ein Praktikum zu machen und für die Leistungen eine Rechnung zu schreiben?
Frage: Trotz umfangreicher Qualifikationen (Diplom, Promotion, zahlreiche Zusatzqualifikationen) ist der Berufseinstieg in den Personalbereich für mich schwer. Nun plane ich nach der Beendigung meiner universitären Anstellung ein Praktikum anzugehen.
Da ich vier Jahre gearbeitet habe, werde ich Arbeitslosengeld beziehen, mich aber gleichzeitig selbständig machen und einen Gründungszuschuss beantragen. Hier kann man Rechnungen schreiben, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird.
Meine Frage: Ist es rechtens, einem potenziellen Arbeitgeber anzubieten, ein Praktikum zu machen und für die Leistungen eine Rechnung zu schreiben?
Tobias T.
Die Antwort: Eine Gestaltung über Praktikum mit Rechnungen birgt die Gefahr, dass eine Scheinselbständigkeit unterstellt wird. Dies hätte zur Folge, dass einerseits die „Rechnungen“ der Sozialversicherungspflicht unterworfen werden, ein Vorsteuerabzug aberkannt würde und schließlich ein Leistungsbetrug zum Nachteil der Bundesagentur für Arbeit in Betracht kommt.
Mein Rat: Erbringen Sie Ihre Leistungen wie ein „echter“ Selbständiger. Wenn Sie erfolgreich sind, werden Sie von betreffenden Unternehmen irgendwann alleine angesprochen – oder Sie finden Freude an der Selbständigkeit.
Keinesfalls sollten Sie sich angreifbar machen oder gar in einen strafrechtlichen Bereich begeben, denn damit schaden Sie dauerhaft Ihrer Karriere, zumal Arbeitgeber nach einschlägigen Vorstrafen fragen dürfen.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Guido-Friedrich Weiler
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