Expertentipp
Soll ich vielbeschäftigte Juristen wirklich mit meinem Anruf bezüglich einer Bewerbung stören?
Ich habe gelesen, dass man vor einer schriftlichen Bewerbung unbedingt beim Ansprechpartner anrufen solle. Allerdings ist der Arbeitstag eines Partners doch eh schon stressig genug – soll ich da wirklich noch stören, auch wenn es eventuell gar keinen wirklichen Anlass gibt?
Frage: Bei der Bewerbung auf eine Stelle als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei findet man oft die Situation vor, dass offene Stellen entweder ganz unspezifisch ausgeschrieben sind oder nur angegeben wird, dass man immer Interesse an guten Berufseinsteigern hat. Beides läuft wohl darauf hinaus, dass zurzeit kein konkreter Bedarf an Mitarbeitern vorhanden ist, man für sehr gute Bewerber aber auch eine Stelle schaffen würde.
Auf der entsprechenden Seite ist dann oft auch die Telefonnummer des personalverantwortlichen Partners angegeben, um weitere Fragen stellen zu können. Nun habe ich zum Teil gelesen, dass dies darauf hindeute, man solle vor einer schriftlichen Bewerbung unbedingt anrufen. Nun weiß ich allerdings auch, dass der Arbeitstag eines Partners schon so stressig genug ist und eine Vielzahl von Anrufen seine ohnehin schon knappe Zeit ohne großen Mehrwert zusätzlich noch in Anspruch nimmt.
Wenn ich mich bewerbe, habe ich mich schließlich schon über das Unternehmen informiert und ob der Kandidat für die Kanzlei interessant ist, sieht man ja ohnehin erst an seinem Lebenslauf. Letztendlich würde der Anruf nicht viel mehr als Smalltalk beinhalten.
Meine Frage ist nun, ob es üblich ist, in solchen Fällen vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen und wenn ja, was sollte man noch erfragen?
Karsten R.
Antwort: Meine Stellungnahme stellt nur meine persönliche Meinung dar: Ich halte es für sinnvoll, einen persönlichen Vorabkontakt zu knüpfen. Oft merkt man bereits am Telefon, ob der Gegenüber ein sympathischer Mensch ist. Gerade in Stresssituationen wollen Sie später sicher nicht mit einem Partner arbeiten, mit dem es menschlich nicht funktioniert. Insoweit ist ein Telefonat eher Chance für Sie, festzustellen, ob die Chemie von vornherein nicht stimmt.
Für ein Telefonat gibt es natürlich Zeiten, die untunlich sind (kurz vor oder nach Feiertagen oder Wochen, in denen Urlaub wegen Brückentagen zu vermuten ist oder montags morgens). Gut sind Schulferien oder Wochen mit Brückentagen, da dann oft der Kreis der Mandanten die Besagten nicht so in Anspruch nimmt.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Partner auf Veranstaltungen direkt persönlich anzusprechen.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Guido-Friedrich Weiler
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