Expertentipp
Welche Vorteile bietet mir der Steuerberatertitel?
Frage: Ich bin Volljurist und frage mich, ob ich den Steuerberater machen soll. Wäre dies eine Weiterqualifikation? Welche Berufsmöglichkeiten eröffnen sich mir?
Frage: Ich bin Volljurist und arbeite schon seit einigen Jahren in der Prüfungsabteilung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Hier habe ich es auch mit steuerlichen Fragestellungen zu tun bzw. ergeben sich regelmäßig Bezugspunkte zum Steuerrecht. Vor ca. 5 Jahren habe ich den Fachanwaltslehrgang zum Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen. Den Titel trage ich allerdings nicht. Hierfür ist erforderlich, dass eine bestimmte Anzahl an Fällen auf verschiedenen Gebieten des Steuerrechts innerhalb einer festgelegten Zeit abgeschlossen nachweislich bearbeitet wird.
Ich trage mich nun mit dem Gedanken, den „Steuerberater“ draufzusatteln. Angesichts des enormen zeitlichen und finanziellen Aufwands frage ich mich allerdings, ob sich der Aufwand in meiner konkreten Situation tatsächlich lohnt. Insbesondere stellen sich mir folgende Fragen:
1. Ist der Steuerberatertitel gegenüber dem Fachanwalt eine echte Weiterqualifikation?
2. Welche weiteren Berufsmöglichkeiten eröffnet der Steuerberatertitel mir als Jurist, d.h. außerhalb der Wirtschaftsprüfung (da ich gerne den Prüfungsbereich verlassen möchte)?
3. Welche Möglichkeiten habe ich mit dem „bloßen“ Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht + berufspraktischen Erfahrungen (s.o.)?
4. Ich bin bereits 39 Jahre. Ist es daher möglicherweise schon zu spät, um sich mit dieser Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben?
5. Wäre die Vorbereitung auf den Steuerberater bzw. der Besuch der entsprechenden Lehrgänge in meiner konkreten Situation auch dann eine qualifizierende Bereicherung, wenn ich den Prüfungen nicht bestehen sollte?
Andreas W.
Antwort: Wie Sie treffend bemerken, ist der Weg zum Steuerberater mit viel Aufwand verbunden und die Prüfung recht schwierig. Die Weiterbildung lohnt sich nur, wenn Sie diese beruflich benötigen bzw. gewinnbringend nutzen können, heißt vorrangig wenn Sie weiterhin bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft arbeiten oder sich selbstständig machen.
Bei den großen Prüfungsgesellschaften, den so genannten Big-Four ist das Bestehen der Prüfung zum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für ein Vorankommen unabdingbar.
Mit Ihren Erfahrungen und einem evtl. Steuerberatertitel können Sie beispielsweise auch in Unternehmen, Verbänden, Kammern arbeiten und dort Tätigkeiten, wie Bearbeitung von Steuerangelegenheiten, Anfertigung von Steuererklärungen, Erstellung von Betriebsprüfungsberichten und Aufstellung von Steuer- und Handelsbilanzen übernehmen.
Wie steht denn Ihr jetziger Arbeitgeber zu dieser Weiterbildung? Würden Sie z. B. durch eine finanzielle Unterstützung oder Freistellung gefördert werden?
Für eine Weiterbildung zum Steuerberater sind Sie grundsätzlich noch nicht zu alt. Wenn Sie sich auf den Steuerberater vorbereiten, sollten Sie die Prüfung auch erfolgreich bestehen. Sie können das Gelernte sicherlich auch ohne Abschluss in die Praxis umsetzen. Aber wenn der Steuerberatertitel verlangt wird, sollte man ihn nachweisen können.
Bedauerlicherweise machen Sie keine weiteren Angaben, wie Ihre zukünftigen, beruflichen Vorstellungen lauten. Vergleichen Sie die Anforderungen und Aufgaben Ihrer beruflichen Zielposition mit Ihren Qualifikationen und Erfahrungen. Was bringen Sie bereits mit und wo müssen Sie sich ggf. noch weiterbilden? Welchen Nutzen stiftet in diesem Zusammenhang der Steuerberatertitel? Oder gibt es noch andere Weiterbildungsmöglichkeiten, die sinnvoller sind? Erst wenn Sie Ihre beruflichen Zielvorstellungen konkret analysiert haben, sollten Sie sich für oder gegen die Weiterbildung zum Steuerberater entscheiden.
Ihr Team vom zfm - Zentrum für Management- und Personalberatung
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