Expertentipp
Wenn ich einer Servicefirma als Dienstleister ausgeliehen worden bin, kann ich dann zu diesem Kunden wechseln?
Wenn man bei einer Servicefirma für einen Kunden als Dienstleister ausgeliehen ist und kein Service/Zeit-Vertrag zwischen beiden Firmen besteht, kann man dann zu diesem Kunden wechseln oder gibt es auf der Gesetzesseite etwas zu beachten?
Frage: Wenn man bei einer Servicefirma für einen Kunden als Dienstleister ausgeliehen ist und kein Service/Zeit-Vertrag zwischen beiden Firmen besteht (wie z.B. ein Knebelvertrag in der Beraterwelt), kann man dann zu diesem Kunden wechseln oder gibt es auf der Gesetzesseite etwas zu beachten?
Markus P.
Die Antwort: Schauen Sie zunächst in Ihren eigenen Vertrag, ob dort ein (nachvertragliches) Wettbewerbsverbot vorgesehen ist. Falls dies nicht der Fall ist, endet mit Ihrem Arbeitsverhältnis gleichzeitig Ihre Pflicht zur Wettbewerbsenthaltung. Sie sollten allerdings nicht Kunden der bisherigen Servicefirma dazu animieren, vertragsbrüchig zu werden, da anderenfalls eine Haftung nach §§ 1 UWG; 823, 826 BGB denkbar ist.
Darüber hinaus müssen Sie Geheimhaltungsklauseln des alten Vertrages beachten. Solange das alte Dienstverhältnis noch besteht, machen Sie sich gem. § 17 UWG strafbar, wenn Sie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das Ihnen im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemanden, hier z.B. dem Kunden, zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber der Servicefirma Schaden zuzufügen, mitteilen.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Guido-Friedrich Weiler
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