Etwa 3.000 Patentanwälte gibt es in Deutschland. Auf Naturwissenschaftler und Ingenieure, die sich für diesen Beruf entscheiden, wartet eine anspruchsvolle Ausbildung.
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Dass in einer Kanzlei für Patentrecht Anwälte arbeiten, überrascht niemanden. Etwa 3.000 Patentanwälte gibt es nach Angaben der Patentanwaltskammer in Deutschland. Für viele überraschend ist aber, dass jeder von ihnen ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, also an einer Universität abgeschlossen hat.
Nur mit Uni-Diplom oder -Master
Ein Fachhochschulstudium reicht nicht aus, und auch den Bachelor akzeptiert die zuständige Patentanwaltskammer nicht. Ein Diplom- oder Master-Abschluss muss es also sein. Außerdem müssen angehende Patentanwälte mindestens ein Jahr praktische Erfahrung in der Industrie vorweisen können.
Naturwissenschaftler arbeiten im Patentwesen an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht. Sie helfen den oft hoch spezialisierten Experten aus den Entwicklungsabteilungen der Unternehmen, sich im komplizierten System des gewerblichen Rechtsschutzes zurechtzufinden.
Patentanwalt oder Patentingenieur?
Ingenieure und Naturwissenschaftler mit dem Berufsziel Patentanwalt schließen an das Erststudium eine dreijährige Weiterbildung im gewerblichen Rechtsschutz an. Das umfasst auch ein spezielles Studium im Recht für Patentanwälte, das an der Fernuniversität Hagen absolviert werden kann. Alternativ werden auch das erste juristische Staatsexamen oder ein juristischer Bachelor einer Universität anerkannt.
Aber auch wer die formelle juristische Zusatzausbildung scheut, hat Aussichten, einen attraktiven Job als Patentingenieur zu finden. Denn für Patentingenieure gibt es keinen offiziellen Ausbildungsweg. Ihr Know-how erlangen sie über ein Zusatzstudium oder per Direkteinstieg im Training on the job. Sie arbeiten in Patentanwaltskanzleien oder in den Entwicklungs- oder Patentabteilungen von Unternehmen.
Markenerfolg sichern
Die Arbeit im Patentwesen ist anspruchsvoll: Wer hier tätig ist, muss sowohl technisch als auch juristisch einwandfrei formulieren können, was an einer Entwicklung das Neuartige ist. Dabei geht es um Patentanmeldungen für Neuentwicklungen oder um die Sicherung bereits erteilter Schutzrechte. Patentanwälte beraten ihre Mandanten in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und vertreten sie vor dem Patentamt und dem Patentgericht.
Patentingenieure dürfen dagegen keine Rechtsberatung Dritter vornehmen. Sie prüfen zum Beispiel, welche Erfindungen für Unternehmen neu und lukrativ sind. Dabei machen sie auch Vorschläge, wie Produkte weiterentwickelt und geschützt werden können – und damit langfristige Umsatzgaranten bleiben.
Datum: 06/11, aktualisiert 08/12
Autor: Heinz Peter Krieger









