Gehaltsgespräch: Nicht unter Wert - Teil zwei

- Richtig verhandeln (Bild: Fantasista / Fotolia)
Verhandlungstechniken gehören zum Handwerkszeug jedes Juristen. Darum sollten Nachwuchsjuristen – wenn sich die Gelegenheit bietet – nicht nur aus finanziellen Interessen ihr Geschick auf diesem Gebiet zeigen. Denn wer schon in Bezug auf sein eigenes Gehalt pfiffig verhandeln kann, wird das wahrscheinlich noch besser für seine Mandanten können. Juristen, die sich gut verkaufen, beweisen dem künftigen Chef indirekt, dass sie in der Lage sind, der Kanzlei mehr Umsatz zu bringen. Wie man sich dabei geschickt anstellt, weiß Juristen-Coach Carmen Schön: „Schon vor dem Gespräch, sollten Bewerber sich ein geheimes Minimalziel setzen, bei der Verhandlung aber erstmal mit einer Maximalanforderung starten. Dann könne man sich getrost runterverhandeln lassen, ohne sein eigentliches Ziel aufzugeben und jede Partei habe ein gutes Gefühl dabei.“
Bloß nichts falsch machen
Informiert zu sein, und gut verhandeln zu können, ist eine Sache. Aber auch der Ton macht die Musik. Daher gilt: Bewerber sollten nicht zu fordernd auftreten oder gar die Beherrschung verlieren. Auch wer zu viele Argumente bringt, ist oft nicht wirklich überzeugend und könnte sich dabei um Kopf und Kragen reden. Lieber sollte er Zahlen und überzeugende Argumente sprechen lassen. Wer persönliche Umstände wie etwa die familiäre Situation, den eigenen Lebensstil oder Vergleiche mit künftigen Kollegen bei der Gehaltsforderung ins Spiel bringt, hat meist schlechte Karten. Überzeugen kann eher, wer kommende Aufgaben und Projekte im Unternehmen zum Maßstab macht und Leistungsbereitschaft signalisiert.
Nachverhandeln nicht vergessen
Auch in der Probezeit sollte das Gehalt schon angemessen sein. „Schließlich leistet man hier genauso seine Arbeit wie später und strengt sich meist ja sogar noch mehr an“, sagt Carmen Schön. Dennoch vertrösten viele Arbeitgeber die Gehaltsforderung ihrer Bewerber auf die Zeit nach der Übernahme. Der Bewerber soll erstmal zeigen, was er drauf hat, bevor er mehr Geld bekommt. „Kein guter Ausgangspunkt“, meint Anwalts-Coach Schön. „Denn aus dieser Nummer kommt man oft nur schwer wieder raus. Im Zweifelsfall wird das Gehalt nur minimal angehoben.“ Wer sich dennoch darauf einlassen muss, sollte drei bis sechs Monate nach der Einstellung erneut über das Gehalt verhandeln. Spätestens sollte er das Thema jedoch nach einem Jahr noch einmal auf den Tisch bringen. Gute Anlässe für Neuverhandlungen bieten auch neue Jobs und Tätigkeiten, vor allem, wenn sie mit der Übernahme von mehr Verantwortung verknüpft sind. Frauen laufen eher Gefahr, sich unter Wert zu verkaufen. „Sie sind meist wesentlich zurückhaltender als ihre männlichen Kollegen und lassen sich daher auch im Preis eher drücken“, weiß die Expertin. Aber: Wer einmal unter Wert geblieben ist, komme da nur schwer wieder raus. „Da muss man schon den Bereich oder gar das Unternehmen wechseln.“
Verhandlungstechniken
Mit diesen acht Tipps sind Sie für Ihre nächste Gehaltsverhandlung gut vorbereitet:
1. Ziele setzen und erreichen
2. Verlieren Sie nicht die Beherrschung
3. Nicht nur an die eigenen Vorteile denken
4. Gut vorbereitet in das Gespräch
5. Weniger reden und mehr abwarten
6. Keine ausschweifende Selbstdarstellung
7. Gesprächspartner nicht überrumpeln
8. Vergleiche unterlassen
Andere Werte
Allerdings: Gerade aktuell bietet die schlechte wirtschaftliche Situation nicht gerade einen günstigen Ausgangspunkt für eine opulente Gehaltsforderung. Ob berechtigt oder nicht, nutzen Chefs den Hinweis auf die angespannte Lage gerne auch als Totschlagargument im Gehaltsgespräch. Wer jetzt aber denkt, dass er keine Chance mehr hat, sein Gehalt zu steigern, sollte sich vielleicht mit dem Gedanken anfreunden, es anderweitig aufzubessern – mit sogenannten Incentives oder Goodies in Form von zusätzlichen Sachprämien. Denn dass attraktive Nebenleistungen durchaus üblich sind, ergab jetzt auch eine aktuelle Hewitt-Studie.
Zusatzleistungen im Gehalt inbegriffen
Dazu zählen etwa Firmenwagen, Personenversicherungen oder eine Kostenübernahme für Weiterbildungsmöglichkeiten wie etwa einen MBA-Abschluss oder spezielle Seminare. Zusätzlicher Urlaub oder Auslandsaufenthalte, aber auch flexible Arbeitszeiten oder Kinderbetreuungsunterstützung sind manchmal drin. „Viele Chefs denken gar nicht daran, dass sie in anderen Töpfen noch Gelder haben, mit denen sie die Bewerber zufriedenstellen können“, sagt die Juristen-Beraterin. Daher sollten sie sich nicht scheuen, auch solche Möglichkeiten ins Gespräch zu bringen. Denn hier gilt: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
Autorin: Rebekka Baus
Datum: 7/10
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