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Arbeitsrecht: Was ändert sich 2010?

Von Guido-Friedrich Weiler Fachanwalt für Arbeitsrecht und Lehrbeauftragter an der Rheinischen Fachhochschule Köln.

Wenn Sie 2010 den Berufseinstieg planen oder sich beruflich verändern wollen, sind die folgenden Änderungen im Arbeits- und Steuerrecht, die Anfang des Jahres 2010 wirksam werden, für Sie von Bedeutung.

Wie erhalte ich mehr Netto?

Der Freibetrag, bis zu dem keine Steuer zu zahlen ist, also das Existenzminimum, steigt mit Jahresbeginn von 7.834 auf 8.004 Euro für Alleinstehende und für Ehepaare von 15.668 auf 16.008 Euro jährlich.

Wer darüber hinaus verdient, sollte darüber nachdenken, durch das Wohnsitz-Finanzamt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, die es 2010 letztmalig in Papierform gibt, um ein höheres Netto zu erhalten. Dies kann sich später z.B. bei der Höhe von Elterngeld auswirken.

Für berufstätige Ehepartner gibt es auf Antrag ein Faktorverfahren, mit dem bereits im laufenden Jahr Unterschiede in der Lohnsteuer ausgeglichen werden. Weiterlesen: Wie sind die Aussichten für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse?

Tipp: Mit dem Brutto-Netto-Rechner in wenigen Schritten Ihr Netto-Gehalt 2010 berechnen

Teil 1: Wie erhalte ich 2010 mehr netto?
Teil 2: Wie sind die Aussichten für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse?
Teil 3: Was gibt es Neues in der Sozialversicherung und was habe ich davon?
Teil 4: Was ändert sich im Bereich des Vorstellungsgesprächs?
Teil 5: Wie kann mein Arbeitgeber mein Studium unterstützen?
Teil 6: Wer ist Elena?

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