Bewerben mit Berufserfahrung: Der Lebenslauf
Der Lebenslauf sollte exakt auf den Inhalt des Bewerbungsschreibens abgestimmt sein. Listen Sie ihre bisherigen beruflichen Stationen auf und beschreiben Sie mit drei bis fünf Stichpunkten, für was Sie im Wesentlichen verantwortlich waren.

Lebenslauf: Chronologisch oder gegenchronologisch?
Im deutschen Sprachraum wird für den Aufbau des Lebenslaufs immer häufiger die gegenchronologische Variante gewählt. Gerade für Professionals liegen die Vorteile auf der Hand: Indem die aktuelle Tätigkeit prominent platziert wird, sorgen Sie dafür, dass Ihre wichtigsten Argumente auch die gebührende Aufmerksamkeit bekommen.
Erwähnen Sie im Lebenslauf nicht nur Stellenbezeichnung und Unternehmensnamen für Ihre bisherigen Tätigkeiten, sondern führen Sie detailliert auf, woran Sie gearbeitet haben und verweisen Sie auch hier auf erfolgreiche Projekte. Dabei sollten Sie möglichst Tätigkeiten hervorheben, die zum Anforderungsprofil der anvisierten Stelle passen. Auch wenn es sich nur um Nuancen handelt: Individualisieren Sie Ihren Lebenslauf für jede Bewerbung!
Lebenslauf: Umfang
Während sich Absolventen mit zwei Seiten Lebenslauf begnügen sollten, dürfen Berufserfahrene auch drei Seiten mit der eigenen Vita füllen.
Unnötigen Ballast sollten Sie jedoch vermeiden. So können Sie durchaus Praktika, die vielleicht schon Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen und nicht zur anvisierten Stelle passen, unter den Tisch fallen lassen. Achten Sie bei aller Lebenslaufkosmetik darauf, dass keine größeren Lücken entstehen. Bestenfalls zieht sich ein roter Faden durch Ihren Lebenslauf, der direkt zur neuen Stelle führt.
Bewerbungsmappe: Ausmisten - aber vorsichtig!
Je länger der Lebenslauf, desto dicker die Bewerbungsmappe? Grundsätzlich sollten Studium, Praktika und berufliche Stationen, die im Lebenslauf erwähnt werden, auch mit Zeugnissen dokumentiert werden. Andernfalls entsteht ein Spielraum für Interpretationen, die sich negativ auf die Chancen des Bewerbes auswirken können. Als Faustregel gilt: Zeugnisse und Dokumente, die älter als zehn Jahre sind, können Sie ausmisten.
Wer bereits berufliche Erfolge vorweisen kann und ein Studium abgeschlossen hat, muss nicht zwingend ein Abiturzeugnis beilegen. Legt ein Personaler Wert auf das Abiturzeugnis, fordert er dieses in der Regel nachträglich an. Wer sich als Führungskraft bewirbt, sollte auch auf Zeugnisse über Vorpraktika oder eine Bescheinigung über einen VHS-Kurs verzichten.




