Welche Neuerungen gibt es im Arbeitsrecht?
Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Experte für Arbeitsrecht und beantwortet die User-Fragen zum Thema Arbeitsrecht auf staufenbiel.de:
Gendiagnostik: Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs kann das Wasserglas künftig wieder unbefangen angenommen werden. Durch das im Februar in Kraft tretende Gendiagnostikgesetz sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.
Studiengebühren: Vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren sind in der Sozialversicherung beitragsfrei, soweit steuerrechtlich kein Arbeitslohn vorliegt.
Freibeträge: Der Freibetrag, bis zu dem keine Steuer zu zahlen ist, also das Existenzminimum, steigt auf 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.008 Euro für Ehepaare jährlich. Wer darüber hinaus verdient, sollte darüber nachdenken, durch das Wohnsitz-Finanzamt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, die es 2010 letztmalig in Papierform gibt, um ein höheres Netto zu erhalten. Dies kann sich später etwa auf die Höhe des Elterngeldes auswirken. Für berufstätige Ehepartner gibt es auf Antrag ein Faktorverfahren, mit dem bereits im laufenden Jahr Unterschiede in der Lohnsteuer ausgeglichen werden.
Krankenversicherung: Beiträge zur Krankenversicherung können zukünftig in voller Höhe der Normaltarife abgezogen werden, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen mindert.
Anerkennung von internationalen Bildungs- und Berufsabschlüssen: Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Auslanderworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen festgelegt. Das lässt hoffen, dass Auslandsaufenthalte künftig noch besser genutzt werden können.
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