Arbeiten in China: Steuern und Sozialleistungen
Zwischen China und Deutschland herrscht das so genannte Doppelbesteuerungsabkommen.
Dieses Abkommen legt fest, in welcher Form ein in China arbeitender Deutscher steuerpflichtig ist. Sofern sich ein Expatriate im Kalenderjahr zwischen 183 Tagen und weniger als einem Jahr in China aufhält, ist er nur mit den Einkünften in China steuerpflichtig, die aus chinesischen Quellen stammen. Bei einem Aufenthalt von weniger als 183 Tagen sind nur die Einkünfte in China steuerpflichtig, die von einer chinesischen Gesellschaft wirtschaftlich getragen werden.
Die Abzüge auf Arbeitseinkünfte sind in China in einem progressiven System gestaffelt:
| Einkommen (in CNY) | Einkommen (in Euro) | Abzüge |
| unter 500 CNY | unter 60 Euro | 5% |
| 501-2.000 CNY | 60-250 Euro | 10% |
| 2.001-5.000 CNY | 250-600 Euro | 15% |
| 5.001-20.000 CNY | 600-2.300 Euro | 20% |
| 20.001-40.000 CNY | 2.300-4.700 Euro | 25% |
| 40.001-60.000 CNY | 4.700-7.000 Euro | 30% |
| 60.001-80.000 CNY | 7.000-9.400 Euro | 35% |
| 80.001-100.000 CNY | 9.400-11.700 Euro | 40% |
| über 100.001 CNY | über 11.700 Euro | 45% |
Quelle: Beijing Local Taxation Bureau
Abkommen zur Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und China herrscht ein Abkommen zur Sozialversicherung. Das bedeutet: Renten- und Arbeitslosenversicherung werden gegenseitig anerkannt. Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sind von dem Abkommen ausgeschlossen. Hier müssen Sie privat vorsorgen. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist auf jeden Fall ein Muss, damit bei ernsten Erkrankungen die besser ausgestatteten internationalen Krankenhäuser und Botschaftsärzte aufgesucht werden können.







