Arbeiten in China: Visum
Wer in China längerfristig einer Arbeit nachgehen möchte, benötigt das sogenannte Z-Visum.

- Nach Erhalt des Visums steht dem China-Aufenthalt nichts mehr im Weg. (Bild: Smulsky/Fotolia)
Für den Antrag auf ein Z-Visum muss eine Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit der VR China eingereicht werden. Die Arbeitserlaubnis wird im Normalfall vom Arbeitgeber direkt bei den chinesischen Behörden beantragt. Bei Aufenthalten von über sechs Monaten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis inklusive Aids-Test verlangt.
Innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise muss der Antragsteller vor Ort das Z-Visum in ein Arbeitsvisum umwandeln lassen. Er erhält dann eine befristete Arbeitserlaubnis in Form eines separaten Ausweises.
Checkliste
- Reisepass mit einer Gültigkeit von noch mindestens sechs Monaten
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Lichtbild (Formular auf der Webseite der Botschaft)
- Aids-Test für einen Aufenthalt von mehr als als sechs Monaten
- Visagebühr (in bar)
- Persönliche Abgabe und Abholung der Unterlagen
Für ein Arbeitsvisum wird zusätzlich benötigt:
- Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China
- Offizielle Einladung der zuständigen Behörde
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Deutschland:
Bürozeit: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr
Brückenstraße 10
10179 Berlin
Tel: 030-27588572 (Dienstag und Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr)
Die folgenden Angaben sind nur zur ersten Orientierung gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Botschaft der VR China.
Linktipp: Das Unternehmen LXT unterstützt beim Visumsantrag:
LXT Visum China Service Frankfurt







