Arbeiten in Indien: Sozialversicherung
Ein 2009 in Kraft getretenes Sozialversicherungsabkommen zwischen Indien und Deutschland dient der Vermeidung einer doppelten Rentenbeitragspflicht.
Nach Indien entsandte Mitarbeiter deutscher Unternehmen können demnach bis zu 48 Monate in der heimischen Rentenversicherung bleiben und müssen keine Beiträge im Gastland abführen.
Das Abkommen bezieht sich jedoch nicht auf die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Das staatliche Gesundheitssystem in Indien ist schlecht ausgebaut und reicht bei weitem nicht an deutsche Standards heran. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung wird daher dringend empfohlen, um die Leistungen privater Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können. Manchmal bieten auch die Unternehmen ihren Expatriates firmeneigene Krankenversicherungsentwürfe an.







