Arbeiten in Japan: Visum
Überschreitet der Reisezeitraum sechs Monate nicht und dient die Reise lediglich einem touristischen Zweck, so ist kein Visum notwendig. Für die Einreise wird dann lediglich ein gültiger Reisepass benötigt.
Planen Sie allerdings, in Japan zu arbeiten oder länger als ein halbes Jahr zu bleiben, muss bei der Einreise ein Visum vorgelegt werden. Das Antragsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Generalkonsulat über das Prozedere und die benötigten Unterlagen informieren sollten.
Im Normalfall müssen von Expatriates für einen Visa-Antrag folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Reisepass
- Visa-Antragsformular (hier)
- Passfoto
- Certificate of Eligibility (Eignungsbestätigung, die vom Arbeitgeber in Japan beantragt werden muss)
Zur Beantragung eines Visums ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Eine Express-Bearbeitung innerhalb eines Tages ist grundsätzlich nicht möglich. Aktuelle Informationen über den Visa-Antrag gibt es beim japanischen Außenministerium.
Studenten, die sich ihren Japanaufenthalt mit Nebenjobs finanzieren wollen, können ein Working Holiday Visum mit einer Gültigkeit von einem Jahr beantragen. Mehr dazu auf der Webseite der japanischen Botschaft.







