Arbeitgeber und Studium
Wie kann mein Arbeitgeber mein Studium unterstützen?
Aufgrund einer Änderung in der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind, in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Die Studiengebühren sind steuerfrei, wenn ein Ausbildungsverhältnis vorliegt, die Studiengebühren bei Verlassen des Unternehmens innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums zurückgefordert werden können und der Arbeitgeber aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet ist. Weiterlesen: Wer ist Elena?
Teil 1: Wie erhalte ich 2010 mehr netto?
Teil 2: Wie sind die Aussichten für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse?
Teil 3: Was gibt es Neues in der Sozialversicherung und was habe ich davon?
Teil 4: Was ändert sich im Bereich des Vorstellungsgesprächs?
Teil 5: Wie kann mein Arbeitgeber mein Studium unterstützen?
Teil 6: Wer ist Elena?
Autor: Guido-Friedrich Weiler Fachanwalt für Arbeitsrecht und Lehrbeauftragter, RFH Köln.
Datum: 1/10
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