Arbeitsvertrag kündigen: Abmahnung
Eine Abmahnung ist ein Hinweis auf ein Fehlverhalten, das nicht toleriert werden kann. Wird dieses Fehlverhalten trotzdem fortgesetzt, drohen Konsequenzen. Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung einer wirksamen, verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung.
Wer darf wen abmahnen? In der Regel werden Abmahnungen vom Arbeitgeber ausgesprochen. Aber auch der Arbeitnehmer kann einen Vertragsverstoß der Gegenseite mit einer Abmahnung beanstanden. Auf Seiten des Arbeitgebers dürfen alle Personen die Abmahnung aussprechen, die dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt sind.
Welche Auswirkungen hat eine Abmahnung auf den Kündigungsschutz? Eine Abmahnung ist in der Regel die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung. Damit verschlechtert die Abmahnung die kündigungsrechtliche Situation, da der Arbeitgeber im Wiederholungsfall das Recht hat, dem Arbeitnehmer aus verhaltensbedingten Gründen zu kündigen.
Wann darf der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen? Abmahnungen dürfen nur aufgrund von Vertragsverstößen ausgesprochen werden. Den Grund für die Abmahnung muss der Arbeitgeber beweisen können. Mögliche Vertragsverstöße wären Verspätungen, Arbeitsverweigerung oder -bummelei.
Wann liegt eine Abmahnung vor? Damit eine Abmahnung vorliegt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das zu beanstandende Verhalten muss vom Arbeitgeber genau beschrieben werden können (mit Datum und Uhrzeit). Die Abmahnung muss den Vertragsverstoß deutlich machen (Dokumentationsfunktion) und klarstellen, dass das Verhalten in Zukunft nicht mehr geduldet wird (Hinweisfunktion) und für den Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen ist (Warnfunktion). Auch eine mündlich ausgesprochene Abmahnung ist wirksam.
Wie viele Abmahnungen berechtigen zur Kündigung? Eine Abmahnung genügt, um im Wiederholungsfall eine Kündigung aussprechen zu dürfen.
Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren? Eine Abmahnung sollte man nicht einfach so hinnehmen. Sammeln Sie Gegenbeweise, am besten mit Zeugen und geben Sie eine Stellungnahme zur Personalakte ab. Ist die Abmahnung unberechtigt, kann man auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Bitten Sie den Betriebsrat um Unterstützung. Aber selbst wenn man nichts unternimmt, muss der Arbeitgeber bei einer späteren Kündigung im Kündigungsschutzprozess beweisen, dass die Abmahnung formal korrekt und gerechtfertigt war.
Datum: 10/09
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