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Aufgaben präzise formulieren

Auf die Beschreibung der Tätigkeit wird meist viel weniger Wert gelegt. Dabei gehört sie zusammen mit der Lohnvereinbarung zu den Hauptbestandteilen des Vertrags. Hier kommt es häufig zu Problemen. Denn je verschwommener das Aufgabengebiet festgehalten ist, umso vielfältiger sind die Aufgaben, die Ihnen übertragen werden können. Je genauer Berufsbezeichnung und Tätigkeit dagegen umschrieben sind, desto eher können Sie Tätigkeiten ablehnen, die Ihrer Qualifikation nicht entsprechen oder gar geringer bezahlt sind.

Probezeit und Kündigungsfrist beachten

Meist gelten die ersten Monate eines neuen Jobs als Probezeit. Während dieser kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden. "Im ersten halben Jahr ist ein Mitarbeiter Freiwild, der Arbeitgeber kann sich ohne Begründung von ihm lösen", sagt Felser. Kramer empfiehlt, eine längere Kündigungsfrist auszuhandeln, möglicherweise einen Monat zum Monatsende. Nach sechs Monaten tritt in Betrieben mit mehr als fünf fest angestellten Vollzeit-Mitarbeitern unabhängig von der Probezeit Kündigungsschutz ein. Das Arbeitsverhältnis kann dann vom Arbeitgeber nur noch mit erheblichen Gründen gekündigt werden.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass beide Seiten noch vor Stellenantritt kündigen können. Sofern Sie sich auf das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses verlassen und Aufwendungen wie einen Umzug auf sich nehmen, sollten Sie sich die Erstattung der Ausgaben in diesem Fall vertraglich zusichern lassen.

Wann gilt ein Tarifvertrag?

Günstig ist, wenn für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt, denn er regelt die Mindeststandards beispielsweise bei Vergütung, Kündigungsfristen, Urlaub und Arbeitszeiten. Der Tarifvertrag wird zwischen dem jeweiligen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft vereinbart und kommt unter anderem unter folgenden Voraussetzungen zur Anwendung: Mitgliedschaft des Unternehmens im entsprechenden Arbeitgeberverband und des Arbeitnehmers in der betreffenden Gewerkschaft. Er wurde für allgemein verbindlich erklärt. Seine Geltung wurde im Arbeitsvertrag vereinbart. Weiterlesen: Überstunden bergen Streitpotential

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