Arbeitszeugnis: Schlussformel
Die Schlussformel rundet das Zeugnis ab. Mit ihr steht oder fällt ein Zeugnis. Wir zeigen Ihnen die Feinheiten.
Die Schlussformel besteht in der Regel aus zwei Teilen: dem Ausstellungsgrund und dem „Bedauern, Dank und Zukunftswünsche“-Teil.
Ausstellungsgrund:
Zwischenzeugnis:
„Auf Wunsch des Mitarbeiters wurde dieses Zeugnis ausgestellt. Er wechselt zum Ende des Monats in eine andere Abteilung.“
Kündigung:
Kündigung durch den Arbeitnehmer:
„verlässt uns auf eigenen Wunsch zum…“
Kündigung durch den Arbeitgeber:
„in gegenseitigem Einvernehmen endet das Arbeitsverhältnis zum…“
„das Arbeitsverhältnis endet am…“
Bedauern, Dank, Zukunftswünsche:
Ein Arbeitgeber wird für einen guten Mitarbeiter alle drei Teile in den Schlusssatz mit aufnehmen.
„Das Ausscheiden von Frau / Herrn … bedauern wir sehr und danken Ihr / Ihm für die geleistete, erfolgreiche Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau / Herrn … beruflich und persönlich alles Gute.“
Das Fehlen oder Auslassen verschiedener Teile, z.B. „erfolgreiche“ Arbeit, „angenehme“ Zusammenarbeit, ist immer als eine leichte Abstufung der Wertschätzung zu betrachten. Fehlt allerdings ein Teil ganz ist dies eine negative Bewertung.
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