Arbeitsrecht: Was ist am Arbeitsplatz erlaubt?
Kurz mal die privaten E-Mails checken, den Kontostand abrufen, sich mit Freunden über Facebook verabreden oder das Handy im Büro aufladen. Was ist erlaubt, was nicht? In welchen Fällen droht gar die Kündigung?
Laut einer aktuellen Umfrage des IT-Verbandes BIKTOM verwendet jeder Zweite (49 Prozent) das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke. Immer öfter landen Fälle von privater Internetnutzung oder Stromklau am Arbeitsplatz vor Gerichten, da viele Arbeitnehmer die geltenden Regelungen nicht kennen. Guido Friedrich Weiler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beantwortet die wichtigsten Fragen:
Gibt es in Deutschland ein Gesetz, das die private Internetnutzung regelt?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die private Internetnutzung im Arbeitsvertrag zu erlauben?
Darf der Arbeitnehmer Äußerungen über den Arbeitgeber oder Kollegen im Internet posten?
Ist die private Internetnutzung trotz Verbot ein Kündigungsgrund?
Sind Browsergames am Arbeitsplatz erlaubt?
Darf der Arbeitgeber das Internetverhalten seines Arbeitnehmers kontrollieren?
Was raten Sie Arbeitnehmern in Bezug auf private Internetnutzung?
Kann der Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten?
Kann sich der Arbeitnehmer seine Raucherpausen selber einteilen?
Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen „Strom-Klau“ am Arbeitsplatz kündigen?
Von Guido-Friedrich Weiler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Am Messkreuz 15, 53773 Hennef (Sieg),
E-Mail: guido-friedrich.weiler@kanzlei-weiler.de
Homepage: www.kanzlei-weiler.de
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