Browsergames am Arbeitsplatz
Sind Browsergames am Arbeitsplatz erlaubt und haftet der Arbeitnehmer bei einem Virenbefall durch Herunterladen von privaten Dateien?
Für Browsergames gelten die gleichen Grundsätze wie für die Nutzung der übrigen EDV. Zunächst ist der Arbeitgeber Eigentümer der PCs und entscheidet nach billigem Ermessen, wann wer wie seine Betriebsmittel nutzt. Eine generelle Erlaubnis für Browsergames gibt es nicht.
Es ist vielmehr ein generelles Verbot zu unterstellen, was im Einzelfall durchbrochen wird, wenn Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.
Browsergames nur im Einzelfall geduldet
So dürfte die Nutzung von Browsergames erlaubt sein, wenn generell die private Nutzung des PCs gestattet ist und das Spielen auf die Pausen beschränkt ist. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Einhaltung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten gewährleistet ist. Gerade die Pausen sollen dazu dienen, die Augen zu entlasten. Dies ist nicht gewährleistet, wenn die Beschäftigten in den Pausen an den Bildschirmen spielen und dann nahtlos weiter an denselben Bildschirmen arbeiten.
Der Arbeitnehmer haftet auch bei Virenbefall. Wenn die private Nutzung dabei ausdrücklich untersagt war, greifen noch nicht einmal die sonst geltenden Haftungserleichterungen. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer sowohl gegenüber dem Arbeitgeber für sämtliche Folgekosten haftet, als auch gegenüber Dritten, die dann von weitergeleiteten Viren befallen werden.
Autor: Guido Friedrich Weiler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Datum: 12/12









