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Gesetz zur privaten Internetnutzung

Gibt es in Deutschland ein Gesetz, das die private Internetnutzung regelt?

Ein Gesetz, das die private Internetnutzung am Arbeitsplatz regelt, gibt es nicht. Die zu beachtenden Vorschriften finden sich in verschiedenen Gesetzen. Die Frage der Datenverarbeitung durch den Arbeitgeber ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Fragen zur Überwachung findet man im Telekommunikationsgesetz (TKG).

Grundsätzlich ist die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Sie kann erlaubt sein, wenn es im Arbeitsvertrag geregelt ist oder wenn der Arbeitgeber die Nutzung über einen längeren Zeitraum wissentlich duldet, woraus eine betriebliche Übung entstehen kann.

Do's

  • Mit dem Arbeitgeber abstimmen, was ist erlaubt? Was nicht?
  • Respekt vor Vorgesetzten und Kollegen, auch online.

Don'ts

  • Vertrauen von Vorgesetzten und Kollegen ausnutzen.
  • Anonymität des Arbeitsplatzes für illegale Nutzung missbrauchen.

 

Private Internetnutzung als Kündigungsgrund

Sollte die Internetnutzung erlaubt sein, sind die Regeln des Strafrechts zu beachten. So ist allein der Besitz bestimmter Hackertools oder von Kinderpornographie bereits strafbar, wobei unter Umständen auch schon das Herunterladen in den Cache ausreicht. Dies kann auch zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Hinzu kommt bei massiver privater Nutzung des Internets möglicherweise ein Arbeitszeitbetrug. Ist eine Verhaltensänderung trotz vorheriger Abmahnung nicht zu erwarten, kann der Arbeitgeber sofort eine Kündigung aussprechen.

Autor: Guido Friedrich Weiler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Datum: 12/12

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