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Steuern zahlen für Nebenjobs? Deutsches Studentenwerk gibt Tipps

Semesterferien sind die hohe Zeit für studentische Aushilfs- und Nebenjobs. Wer "netto" keine böse Überraschung erleben möchte, sollte sich rechtzeitig mit den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen befassen.

Die Auseinandersetzung mit den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ist allerdings nicht ganz einfach: Denn diese unterscheiden sich, je nachdem ob man in 400-Euro-Jobs, im Niedriglohnsektor bis 800 Euro oder während der Semesterferien jobbt. Studierende müssen vor allem darauf achten, dass sie in ihren Nebenjobs nicht mehr als 7.680 Euro im Jahr verdienen (inklusive des 50-prozentigen Zuschussanteils des BAföGs), da dann das Kindergeld oder die entsprechenden Steuerfreibeträge entfallen. Steuerfrei sind derzeit Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro.

Die wichtigsten Daten und Regelungen  für Nebenjobs hat das Deutsche Studentenwerk im Flyer "Jobben - Kurzinformation für Studierende" zusammengestellt, der unter studentenwerke.de kostenfrei heruntergeladen werden kann.

Link

  • Deutsches Studentenwerk (DSW): "Jobben"

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