Fachanwalt: Der Weg zum Titel

Der Fachanwaltstitel gewinnt an Bedeutung. Inzwischen sind nicht nur Promotion und LL.M. beliebte Zusatzqualifikationen für Juristen. Fachanwälte mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet sind immer mehr gefragt.

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Vom Agrar- bis zum Verwaltungsrecht gibt es derzeit 22 verschiedene Fachanwaltschaften. Laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) waren 2015 in Deutschland mehr als 50.000 Fachanwälte zugelassen, das sind 31 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte - Tendenz steigend. Für viele Mandanten spielt der Fachanwaltstitel bei der Entscheidung für oder gegen einen Anwalt eine entscheidende Rolle. Sie erwarten von einem Spezialisten eine besonders fundierte Beratung.

Wie werde ich Fachanwalt?

Der Fachanwaltstitel wird nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels ist eine dreijährige Zulassung innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Antragsstellung. Rechtsanwälte, die in Fachausschüssen der Rechtsanwaltskammern sitzen, prüfen die Anträge und geben ihr Votum gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Kammer ab. Der Fachanwalt ist kein akademischer, sondern ein praxisbezogener Titel. Es gibt einen theoretischen und einen praktischen Teil der Ausbildung.

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22 Fachanwaltschaften im Überblick

  • Agrarrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Insolvenzrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Vergaberecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Versicherungsrecht

Die Theorie

Der theoretische Teil der Ausbildung besteht an der Teilnahme eines Fachanwaltslehrgangs - üblicherweise berufsbegleitend. Der Lehrgangs umfasst mindestens 120 Zeitstunden. In einigen Rechtsgebieten kommen noch zusätzliche Stunden hinzu. So fallen im Steuerrecht weitere 40 Stunden für Buchhaltung und Bilanzwesen an und im Insolvenzrecht werden 60 Stunden betriebswirtschaftliche Grundlagen zusätzlich gelehrt. Der theoretische Teil wird mit mindestens drei Klausuren abgeschlossen. Welche Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten nachzuweisen sind, regelt die Fachanwaltsordnung.

Die Praxis: Jeder Fall zählt

Die nächste Hürde ist mit dem praktischen Teil zu nehmen. Innerhalb einer bestimmten Zeit muss der Anwalt eine bestimmte Anzahl an Fällen bearbeitet haben: So muss etwa ein Anwärter für den Fachanwalt im Arbeitsrecht insgesamt 80 Fälle vorlegen, mindestens fünf Fälle davon aus dem kollektiven Arbeitsrecht. Er muss dabei eine Fallliste führen, die als Nachweis der geführten Fälle gilt. Ob der Fall gewonnen oder verloren wurde, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, dass er vom Anwalt beendet wurde.

Die Fallliste muss folgende Angaben enthalten:

  • das eigene Aktenzeichen
  • das gerichtliche Aktenzeichen
  • Gegenstand, Art und Umfang des Falls in Stichworten
  • Zeitraum der Tätigkeit und den aktueller Stand des Verfahrens

Titelführung und Fortbildung

Die letzte Etappe auf dem Weg zum Titel ist das Fachgespräch, das vor einem Ausschuss geführt werden muss. Die mündliche Prüfung dauert zwischen 45 und 60 Minuten und dreht sich rund um Fragen des ausgewählten Rechtsgebietes. Hat man das Gespräch erfolgreich überstanden, darf man den Titel "Fachanwalt für ..." führen. Beliebig viele Titel kann man übrigens nicht sammeln, nach drei Fachanwaltstiteln ist Schluss.

Um ihren Titel auch in Zukunft zu führen und stets über die Entwicklung seines Rechtsgebiets Bescheid zu wissen, müssen Fachanwälte jährlich Fortbildungen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je nach Fachgebiet zehn Stunden nicht unterschreiten. Der Rechtsanwaltskammer sind die besuchten Fortbildungen unaufgefordert nachzuweisen.

Kosten

Die Kosten sind von Kurs zu Kurs unterschiedlich. Bei vielen Anbietern bewegen sie sich zwischen 2.000 und 2.500 Euro. Wer Mitglied im Anwaltverein oder im Forum Junge Anwaltschaft ist, erhält häufig eine Ermäßigung. Die meisten Kanzleien unterstützen ihre Anwälte darin, ihren Fachanwalt zu machen, so dass das Geld keine Hürde sein sollte.

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