Medienrecht: Herausforderungen und Ansprüche

Welche Herausforderungen erwarten Nachwuchs-Medienjuristen im Zeitalter der neuen Medien? Professor Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und Studiengangsleiter des Masterstudiengangs „Medienrecht und Medienwirtschaft“(LL.M.) an der Fachhochschule Köln, gibt einen Überblick.

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Das Medienrecht ist aufgrund seiner Dynamik und Innovation eines der attraktivsten Rechtsgebiete. Kriterium für erfolgreiches Wirken in diesem Bereich ist sicherlich das Verständnis für die komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge – denn Medienrecht ist zugleich immer auch Medienwirtschaftsrecht und Kenntnis der Strukturen der Medienbranche sind daher unbedingt erforderlich.Der weite Begriff des Medienrechts umfasst die über alle Teilbereiche des öffentlichen, Zivil- und Strafrechts verstreuten relevanten Tatbestände. Ausgangspunkt sind die verfassungsrechtlich geschützten Medienfreiheiten, insbesondere das Recht der Presse, des Rundfunks und Films.

Rundfunk und Presserecht

Das Rundfunkrecht ist in den Rundfunkgesetzen der Länder sowie im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Dieser hat nicht nur das Zulassungsverfahren für private Fernseh- und Hörfunksender zum Gegenstand, sondern auch Fragen der Aufsicht und Regulierung wie etwa die Einhaltung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Programminhalt, Werbung und Jugendschutz. Zugleich fällt unter das klassische Medienrecht das Recht der Presse, die im Rahmen ihrer Wort- und Bildberichterstattung regelmäßig eine Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit treffen muss.

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Jugend- und Datenschutz

Neben dem Gebiet des Urheberrechts, das den Schutz persönlicher geistiger schöpferischer Leistungen zum Gegenstand hat – sei es ein Bestseller-Roman, der Top-Neueinsteiger in die Musik- oder Kinocharts oder auch ein einfacher Werbeslogan – umfasst das Medienrecht zudem den Jugend- und Datenschutz, aber auch das Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie das Marken- und Werberecht.

Gattungsübergreifende Herausforderungen

Durch neue technische Entwicklungen erhält das Medienrecht eine besondere Lebendigkeit und Dynamik. Die konventionelle Differenzierung zwischen den Mediengattungen verliert immer mehr an Bedeutung, weil moderne Kommunikationswege wie das Internet eine gattungsübergreifende Verbreitung von Inhalten zulassen. Der Medienjurist kann es sich daher heute nicht mehr leisten, allein in den Kategorien des Presse-, Rundfunk- und Filmrechts zu denken

Trends und Tendenzen

Dass Medienrecht und Medienpraxis in aller Munde sind, zeigen nicht zuletzt die zahlreichen Fälle und Diskussionen der jüngsten Vergangenheit: Etwa das Verbot der Übernahme der ProSiebenSat.1MediaAG durch Axel Springer, der Streit um den Verkauf von Fußballübertragungsrechten oder Entscheidungen zum Schleichwerbeverbot, die zunächst den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im sogenannten „Marienhof-Skandal“ betrafen, mit Stefan Raabs Promi-Rodel-Event „Wok-WM“, aber auch eine Sendung des privaten Rundfunks zum Gegenstand hatte.

Chancen und Perspektiven

Im Medienbereich entstehen neben den traditionellen Berufen im Bereich der Printmedien, des Rundfunks, des Films und des Telekommunikationssektors zahlreiche neue Berufsfelder, die mit der Digitalisierung der Medien zusammenhängen. Neue Aufgaben drängen in den Vordergrund, etwa der Schutz von geistigem Eigentum in der digitalen Welt, Versandrechte beim Online-Handel oder Nutzungsrechte von im Internet angebotenen Audio- und Videodateien. Der Bogen reicht von der Herstellung von medialen Inhalten über deren Vermarktung, das eigentliche Anbieten der Inhalte, deren Verbreitung mittels technischer Dienstleistungen bis zu Fragen für Endgerätehersteller und die Endkundenbetreuung. So entwickelt sich ein breites Spektrum neuer Berufsbilder, wie die des Informations- oder Medienjuristen, an das neue Anforderungen aus medienrechtlicher, -wirtschaftlicher und -technischer Sicht gestellt werden. Studiengänge, die diesen Bedarf decken, können zusätzlich zu einem wirtschaftsrechtlichen Studium oder der klassischen juristischen Ausbildung belegt werden.

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