Online Shop während des Studiums gründen: Darauf solltest du achten

Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen. Immer mehr Studierende nehmen bereits in ihrer Studienzeit eine selbstständige Tätigkeit auf. Besonders beliebt ist dabei die Gründung eines eigenen Online Shops. Aber was sich so einfach anhört, ist doch komplizierter als gedacht. Denn neben einer passenden Geschäftsidee müssen noch einige gesetzliche Vorgaben beachtet werden.

William Potter/shutterstock.com

 

Muss für das Betreiben eines Online Shops während des Studiums ein Gewerbe angemeldet werden?

Grundsätzlich gilt jede Person, die in Deutschland einen Online Shop mit dem Ziel der Gewinnerzielung betreibt, als Gewerbetreibende. Demnach müssen Studierende, welche dieses Vorhaben in die Tat umsetzen möchten, gemäß § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung bereits vor Tätigkeitsbeginn ein Gewerbe anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt wird. Es spielt für die Gewerbeanmeldung auch keine Rolle, ob das Gewerbe als Kleingewerbe ausgeübt wird.

Was bedeutet Gewerbetreibende im Kleingewerbe?

Gemäß Handelsgesetzbuch unterscheiden sich Kleingewerbe von Vollgewerbe dadurch, dass bei einem Kleingewerbe kein „in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“ notwendig ist. Solange also ein Online Shop während des Studiums betrieben wird, wird in der Regel ein Kleingewerbe ausgeübt. Damit entfällt automatisch die Pflicht, das Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen zu müssen. Um ein Kleingewerbe ausüben zu können, muss als Rechtsform aber ein „Einzelunternehmen“ ausgewählt werden. Ebenfalls möglich ist eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

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Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?

Da du als Kleingewerbetreibende:r mit deinem Online Shop vom Finanzamt nicht als „richtige Firma“ betrachtet wirst, ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • Es ist keine doppelte Buchführung erforderlich. 
  • Es müssen keine Bilanzen erstellt werden. 
  • Der Jahresabschluss muss nicht veröffentlicht werden. 

Für die Betreibung des Online Shops sollte aber auch bei einem Kleingewerbe ein Warenwirtschaftssystem für kleine und mittlere Handelsunternehmen angeschlossen werden. Zwar sind Kleingewerbe nicht zu einer Inventur verpflichtet, aber ohne ein Warenwirtschaftssystem kann kein Online Shop professionell betrieben werden. Viel zu schnell ginge sonst der Überblick über die Lagerbestände verloren.

Welche Steuern müssen gezahlt werden?

Sobald mit dem Verkauf von Dienstleistungen oder Produkten Geld verdient wird, sind die Einnahmen vor dem Finanzamt zu versteuern. Dabei ist – neben der Gewerbesteuer – die Einkommenssteuer die Wichtigste.

Wie hoch ist die Einkommenssteuer?

Je höher der erwirtschaftete Gewinn aus dem Verkauf von Produkten über den Onlineshop, desto höher ist die zu zahlende Einkommenssteuer. Dies liegt am progressiven Tarifsystem in Deutschland. Ein Tarifsystem ist dann progressiv, wenn die Steuerlast mit steigendem Einkommen überproportional wächst. Allerdings gibt es auch die sogenannten Steuerfreibeträge. Bis zu einem Einkommen von 10.908 Euro (Steuerjahr 2023) zahlst du keine Einkommenssteuer.

Die Meldung beim Unfallversicherungsträger

Sobald während des Studiums ein Unternehmen eröffnet wird, muss zusätzlich zur Gewerbeanmeldung innerhalb einer Woche eine Meldung an den Unfallversicherungsträger darüber gehen. Diese Meldepflicht gemäß § 192 Sozialgesetzbuch VII besteht unabhängig der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch noch eine Durchschrift der Gewerbeanmeldung erhält.

Wie viel dürfen Studierende nebenbei mit einem Onlineshop verdienen?

Grundsätzlich gilt: Als normale Studierende sollten die Einnahmen 450 Euro im Monat nicht übersteigen. Denn nur bis zu diesem Wert müssen keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt werden. Auch können sich Studierende nur bis maximal 470 Euro kostenlos in der Familienversicherung der Krankenkasse mitversichern lassen. Ist der Verdienst darüber und wird der Grenzwert zudem mehr als drei Monate hintereinander überschritten, kann eine gesetzliche Krankenversicherung für Studierende abgeschlossen werden. Hier bieten viele Versicherungen einen günstigen Beitrag an. Anders sieht es aus, wenn die Krankenkassen die Arbeit und Einnahmen mit dem Onlineshop als eine hauptberufliche Tätigkeit einstufen. Ist das der Fall, musst du dich ganz normal gesetzlich oder privat versichern lassen. Ob die Tätigkeit als Haupt- oder Nebenerwerb gilt, entscheidet die jeweilige Krankenkasse selbst.

Vorsicht ist auch für Bafög-Empfänger geboten. Bei einer selbstständigen Tätigkeit darf im Laufe des zwölfmonatigen Bewilligungszeitraumes maximal ein Gewinn von 4.410 Euro erzielt werden. Wird der Wert überschritten, wird das BAföG gekürzt oder ganz gestrichen.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Firmengründung während des Studiums

Die Gründung eines Online Shops zur Studienzeit birgt Vor- und auch Nachteile. Ein offensichtlicher Vorteil ist das zusätzliche Einkommen durch den Verkauf von Produkten. Gleichzeitig fördert das eigene Unternehmen aber auch die persönlichen Kompetenzen. Neben Verantwortungsgefühl und Pflichtbewusstsein lernst du, Initiative zu ergreifen. Generell eröffnen sich damit auch einige neue berufliche Perspektiven für die Zeit nach dem Studium. Aber auch die Nachteile müssen erwähnt werden. Während die Kommilitonen und Kommilitoninnen nach der Vorlesung sich noch zusammensetzen, musst du dich dem Shop widmen. Lieferungen müssen vorbereitet werden, Rückfragen sind zu beantworten oder Stornierungen zu bearbeiten. Gleichzeitig muss auch noch eine wichtige Seminararbeit geschrieben werden. Die Doppelbelastung, besonders in den Anfangszeiten, ist nicht zu unterschätzen.

Fazit – auch Studierende können einen Online Shop betreiben

Wer plant, als Studierende während des Studiums ein Unternehmen in Form eines Online Shops zu gründen, muss einige wichtige Punkte beachten. Das betrifft nicht nur die Gewerbeanmeldung. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf den Einnahmen durch den Shop liegen. Übersteigen diese die gesetzlichen Vorgaben kann es passieren, dass du dich beispielsweise selbst krankenversichern musst. In diesem Fall bleibt vom Gewinn nicht mehr viel übrig. Auch Bafög-Empfänger:innen müssen aufpassen, dass sie nicht aus der Förderung herausfallen. Generell sollte sich aber niemand von den gesetzlichen Hürden abschrecken lassen. Denn mit der Unternehmensgründung sammelt jede:r Student:in wichtige Erkenntnisse für das spätere Leben. Und das sind Dinge, die einem ein Studium nicht vermitteln kann.

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