Wie die Prüfungsanfechtung gelingt – ungerechtfertigten Ergebnissen widersprechen

Das Studium läuft eigentlich ganz gut, aber da ist diese eine wichtige Prüfung, die deinen Schnitt herunterzieht? Dabei ist es gar nicht deine Schuld, dass die Note so schlecht ausgefallen ist? Dann kann eine Prüfungsanfechtung sinnvoll sein. Auch wenn du eine IHK-Prüfung abgelegt hast, kannst du dem Ergebnis widersprechen.

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Die Prüfungsordnung: Kenne Deine Pflichten und Rechte

Das Prüfungsrecht an Universitäten ist streng geregelt und wird vom Prüfungsamt überwacht. Alle Lehrenden und Studierenden müssen sich daranhalten. Damit sollen die Qualität der Lehre und eine Gleichbehandlung der Studierenden gewährleistet werden. Meist gelingt das auch. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Universität Gesetzesbrüche begeht und somit selbst gegen die Prüfungsordnung verstößt.

Viele Studierende wissen gar nicht, dass Sie die Möglichkeit haben, eine Bewertung anzufechten. Das ist insbesondere dann von wichtiger Bedeutung, wenn das Prüfungsergebnis Einfluss auf den Durchschnitt hat oder Voraussetzung für den Studienabschluss ist. Denn schließlich kannst du so nicht nur eine schlechte Benotung erhalten, sondern schlimmstenfalls auch komplett durchfallen.

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Bewertung nicht einfach akzeptieren, sondern professionelle Hilfe suchen

Wie bereits erwähnt sind Prüfungsergebnisse nicht in Stein gemeißelt. Du also musst nicht jede Note einfach hinnehmen und dich von deinen Karriereträumen verabschieden. Je nach Situation kannst du das Ergebnis anfechten und Widerspruch gegen die Note einlegen. Dafür nimmst du am besten die Hilfe von Spezialist/-innen für Prüfungsrecht in Anspruch. Diese kennen sich mit dem geltenden Recht aus und wissen genau, wann eine Prüfungsanfechtung Erfolg haben könnte und wann die Aussichten auf Erfolg eher niedrig sind. Vielleicht hast du sogar eine Rechtsschutzversicherung. Dann kann es sein, dass diese die Kosten für dich übernimmt.

Anfechtung von staatlichen Prüfungen

Viele Prüfungsanfechtungen bleiben ein Versuch. Das gilt vor allem bei sogenannten staatlichen Prüfungen wie zum Beispiel den Lehramts- oder juristischen Prüfungen. Diese unterliegen besonders strengen Regeln, auf deren Einhaltung akribisch geachtet wird. Anfechtungen haben deswegen nur selten Erfolg. Solltest du aber überzeugt davon sein, dass das Nichtbestehen - bspw. deines Staatsexamens - nicht auf dein Verschulden zurückgeht, sondern Prüferinnen und/ oder Prüfern ein Fehler unterlaufen ist, kannst du natürlich dennoch dagegen vorgehen. Schließlich gilt: Wo Menschen arbeiten, geschehen auch Fehler. Außerdem hängt unter Umständen deine berufliche Laufbahn davon ab. Wir empfehlen dir deswegen, dich gründlich beraten zu lassen und deine Chance auf Erfolg anschließend erneut abzuwägen.

Prüfungen an der Uni oder bei der IHK anfechten

Größeres Fehlerpotenzial bergen Prüfungen in den Industrie- und Handelskammern oder in Universitäten. Dies ist vor allem auf die wirklich hohe Anzahl an Prüfungsteilnehmenden zurückzuführen, wobei natürlich auch die Fehlerwahrscheinlichkeit im Bereich der Korrekturen steigt.

Formelle Fehler

Mögliche Angriffspunkte, die einen Widerspruch deinerseits rechtfertigen könnten, sind sogenannte Verfahrensfehler oder formelle Fehler. Diese liegen beispielsweise in folgenden Fällen vor: 

  • Es waren zu wenige Prüfer anwesend
  • Eine Klausur wurde ohne Aufsicht geschrieben
  • Die Prüfungszeit wurde verkürzt
  • Es lag eine Prüfungsunfähigkeit deinerseits vor, beispielsweise durch Krankheit
  • Du konntest aufgrund höherer Gewalt nicht pünktlich zu Prüfung erscheinen
  • Prüfungsaufgaben wurden während der Prüfungszeit geändert
  • Der Lärmpegel war unzumutbar hoch

Sollte ein formeller Fehler vorliegen, den du nachweisen kannst, hast du das Recht, die Prüfung zu wiederholen. Eine Korrektur des ersten Ergebnisses nach oben oder unten ist hingegen nicht möglich.

Inhaltliche Fehler

Zu den inhaltlichen Fehlern gehört bspw. der formelle Fehler. Von einem solchen ist beispielsweise die Rede, wenn eine richtige Antwort als falsch gewertet wird oder die Voraussetzungen für eine Aufgabe nicht korrekt sind. Außerdem fallen Berechnungsfehler für die Ermittlung der Endnote der Klausur in diesen Bereich. Sollte bei deiner Prüfung ein materiell-rechtlicher Fehler vorliegen, hast du große Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch sowie auf die Verbesserung deiner Note. Manchmal reichen schon ein paar wenige Punkte, damit du die Prüfung doch noch bestehst!

Mündliche und schriftliche Prüfungen anfechten

Es kommt nicht allein darauf an, wo und welche Art der Prüfung du abgelegt hast. Tatsächlich sind die Erfolgsaussichten auf eine Anfechtung auch davon abhängig, ob du eine mündliche oder eine schriftliche Prüfung abgelegt hast. Bei einer (schriftlichen) Klausur liegen Fragen und Antworten auf Papier vor. Sollte es zu inhaltlichen Mängeln gekommen sein, lässt sich das in der Regel gut nachweisen.

Bei mündlichen Prüfungen lässt sich die erbrachte Leistung nur noch schwer belegen. Selbst wenn Protokolle vorliegen, sind diese meist nicht ausreichend. Außerdem werden bei vielen mündlichen Prüfungen weitere Aspekte wie das Auftreten und die Präsentation mit in die Endnote eingerechnet. Dementsprechend lassen sich diese meist nur sehr schwer anfechten. Nichtsdestotrotz solltest du dir rechtlichen Beistand suchen, wenn du das Gefühl hast, dass du in deiner mündlichen Prüfung nicht gerecht behandelt worden bist.

Schon vor oder während der Prüfung handeln

Um deine Aussichten auf eine Prüfungsanfechtung zu erhöhen, solltest du schon frühzeitig handeln. Dies gilt insbesondere für formelle Fehler, denn diese bemerkst du in der Regel schon am Tag der Prüfung. Teile bspw. unmittelbar mit, wenn du etwa aufgrund eines Verkehrsunfalls oder eines ungewöhnlich langanhaltenden Staus nicht pünktlich erscheinen kannst (höhere Gewalt). Sollten dir formelle Fehler im Prüfungsraum auffallen, solltest du dich umgehend bei der Prüfungsaufsicht beschweren. Teile ihr bspw. auch mit, wenn es im Raum viel zu heiß und stickig ist oder der Geräuschpegel deine Konzentration stört.

Als Prüfling unterliegst du nämlich der sogenannten „Rügepflicht“. Das bedeutet, dass du der Prüfungsaufsicht noch während oder unmittelbar danach deine Bedenken mitteilen musst. Das erhöht später deine Erfolgschancen bei einer Anfechtung.

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